Die Grunderwerbsteuer

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Wer eine Immobilie erwirbt, zahlt auch immer eine Grunderwerbsteuer. Häufig liegt diese bei 10.000 Euro und mehr. Allerdings kann man sich die Abgabe unter bestimmten Umständen vom Fiskus über die Steuererklärung wieder zurückholen.

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Grunderwerbsteuer über Steuererklärung zurückholen

Die Steuer auf Grunderwerb ist eine Landesabgabe. Dies bedeutet, sie differiert von Bundesland zu Bundesland. Sie beträgt zwischen dreieinhalb und sechseinhalb Prozent. Erwirbt man eine Immobilie für die private Nutzung, darf die Abgabe nicht wieder abgezogen werden. Dient der Erwerb allerdings dazu, beispielsweise über die Miete Einkommen zu erzielen, so kann man sich die Steuer voll über die Einkommensteuererklärung zurückholen.

  • Die Steuer muss nur auf alles gezahlt werden, was tatsächlich mit der Immobilie verbunden ist - und dies bedeutet unbeweglich verbunden. Einbauküchen, Markisen und ähnliches, was wieder ausgebaut werden kann, darf deshalb vom Kaufpreis abgezogen werden.

Die Aufwendungen für die Abgabe werden in diesem Fall entweder als Werbungskosten oder als abzugsfähige steuerliche Abschreibungen (AfA) betrachtet.
Dies gilt übrigens auch für den Fall, wenn man selbst in einem Haus mit mehreren Parteien wohnt, in dem man die anderen Wohnungen vermietet. In diesem Fall darf man die Steuer anteilig absetzen. Für die Einkommensteuererklärung muss eine Aufschlüsselung der Wohnfläche in privat und betrieblich genutzten Raum erfolgen.

Zu beachten ist, dass die Beleihungsgrenze nicht überschritten wird, wenn man sein Haus derart vergünstigt. Wenn die beweglichen Extras 15 Prozent der Kaufsumme ausmachen, möchte das Finanzamt zudem Belege zusammen mit der Steuererklärung sehen.

Steuerspartipp für Bauherren: Wer baut, kann beträchtlich Steuern sparen. In diesem Fall müssen zwei gesonderte Verträge für den Kauf des Grundstücks und den Hausbau geschlossen werden. Die Abgabe wird dann nur für den Kauf nötig.

Und noch ein Tipp für Bauherren: Mit dem Grundsteuer Rechner lässt sich die Grundsteuer schnell und einfach berechnen.
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Grundsteuer Rechner

Grunderwerbsteuer-Rechner

Mit dem Grunderwerbsteuer-Rechner kann schnell und unkompliziert berechnet werden, wie viel Grunderwerbsteuer anfällt. Der Rechner benötigt für die Ermittlung der Steuerhöhe lediglich Angaben zum jeweiligen Bundesland sowie den Kaufpreis.

Als Ergebnis erhalten Sie die Höhe der anfallenden Steuern nach Abzug des Freibetrags in Höhe von 2.500 Euro.

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Grunderwerbsteuer bei gewerblicher Nutzung

Sehr häufig erwirbt man als Unternehmen oder als Freiberufler eine Immobilie. Auch in diesem Fall kann die Steuer abgesetzt werden, wenn das Objekt zur Ausübung der Tätigkeit zwingend ist.

Der Arzt kann beispielsweise nicht auf seine Arztpraxis verzichten. Die Aufwendungen dürfen in diesem Fall als Betriebsausgaben voll abgesetzt werden.

  • Die Grunderwerbsteuer bringt dem Staat jährlich wichtige Einnahmen. Aktuell sind das pro Jahr mehr als 15.000.000.000 Euro. Die Steuereinnahmen bei der Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten 10 Jahren stark vermehrt. So betrugen die Einnahmen der Grunderwerbsteuer laut Statistischem Bundesamt im Jahre 2006 lediglich knapp mehr als 6.000.000.000 Euro. Mittlerweile haben sich die Einnahmen durch die Grunderwerbsteuer für den Staat also mehr als verdoppelt.

Einzelnachweise


  1. Bundesministerium der Justiz: EStG § 9 Werbungskosten
  2. Bundesfinanzministerium: AfA Tabelllen

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