Dies ist steuerlich beim Kindergeld zu berücksichtigen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Der Staat hat verschiedene Möglichkeiten eingeführt, wie er Familien und insbesondere deren Nachwuchs fördern möchte.

Die beliebteste Variante ist dabei das Kindergeld, weil es sich um eine direkte monatliche Unterstützung handelt, die entsprechend genutzt werden kann.

Wer sich für diese Leistung und damit gegen den Kinderfreibetrag entscheidet, muss allerdings die Regeln kennen, die in der Folge greifen.

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Wie hoch ist das Kindergeld?

Ab 2024 gelten bundesweit folgende Werte:

Für das erste und zweite Kind werden jeweils 250 Euro monatlich gezahlt.

Für das dritte Kind überweist der Staat 250 Euro.

Sollte man noch mehr Nachwuchs haben, erhält man jeden Monat 250 Euro für jedes weitere Kind.

Wann endet das Kindergeld?

Die Leistungen werden gezahlt bis das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat. Sollte sich der Nachwuchs in Ausbildung befinden, so kann die Frist verlängert werden. Das Geld fließt dann, bis das Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat.

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Was passiert mit dem Kindergeld in den Übergangszeiten?

Immer wieder gibt es sogenannte Übergangszeiten. So kann der Nachwuchs beispielsweise in aller Regel nicht nach dem Abitur mit dem Studium anfangen. Generell fließt das Geld auch in diesen Zeiten.

Bedingung hierfür ist allerdings, dass diese Übergangszeiten nicht volle vier Kalendermonate übersteigen dürfen. Ist dies der Fall, so werden die Zahlungen eingestellt.

Welche steuerlichen Auswirkungen hat das Kindergeld?

In der Anlage Kind der Einkommensteuererklärung muss der Anspruch auf die Leistung vermerkt werden. Dies ist aber nur deshalb der Fall, weil auf diese Weise die monatliche Leistung beantragt wird.

Steuerlich hat diese keine Auswirkungen. Dies bedeutet, die Leistungen unterliegen nicht der Abgabepflicht.

Außerdem greift in diesem Fall auch der sogenannte Progressionsvorbehalt nicht. Während beispielsweise Elterngeld den Steuersatz auf das zu versteuernde Einkommen erhöht, bleibt diese unangenehme Konsequenz aus.

Wann lohnt sich das Kindergeld nicht mehr?

Bekanntlich hat man die Wahl: Entweder nimmt man die monatlichen Zahlungen als Unterstützung in Anspruch oder man entscheidet sich für den Kinderfreibetrag.

Beides zusammen geht nicht. Gering- und Normalverdiener fahren mit der ersten Variante immer besser. Der Kinderfreibetrag lohnt sich erst, wenn man alleine ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000 Euro hat oder als Ehepaar auf 60.000 Euro kommt.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium für Bildung und Forschung: BAföG
  2. Bundeszentralamt für Steuern: Merkblatt Kindergeld

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