Freistellungsauftrag: Ein konkretes Beispiel

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Ein Freistellungsauftrag (kurz FSA) soll Gewinne aus Kapitalanlagen davor schützen, dass diese direkt versteuert werden. Die Abgeltungssteuer soll ausgebremst werden. Ein Beispiel mit einfachen, aber realistischen Zahlen soll den Nutzen eines Freistellungsauftrages verdeutlichen.

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Ein Beispiel für den Nutzen von einem Freistellungsauftrag

Folgende Bedingungen sollen für die Beispielrechnung gelten:

  • Höhe der Geldanlage: 10.000 Euro
  • Verzinsung: Zwei Prozent
  • Laufzeit: Fünf Jahre
  • Art der Anlage: Jährliche Wiederanlage ohne Zinsen (jährlich 10.000 Euro)
  • Höhe der Abgeltungssteuer: 25 Prozent (zusätzlicher Solidaritätszuschlag wird ausgeblendet)

Welchen Nutzen hat der Freistellungsauftrag - Die Beispielrechnung

Wir nehmen an, die oben skizzierte Geldanlage würde jährlich Zinsen in der Höhe von 200 Euro abwerfen. Die Abgeltungssteuer beträgt folglich jährlich 50 Euro. Für die gesamte Laufzeit müssten 250 Euro Steuern (auf 1.000 Euro Zinsgewinn) bezahlt werden.

Ein Freistellungsauftrag in der Höhe von mehr als 200 Euro würde diese Abführung unterbinden. Im Beispiel wäre dies völlig unproblematisch, da die Steuer auch später nicht anfällt, da der Sparer-Pauschbetrag - also die Summe von Zinsen, die man steuerfrei erwirtschaften darf - bei 1.000 Euro liegt.

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Welche Höhe sollte ein Freistellungsauftrag haben? - Ein Beispiel

Das obige Beispiel gibt auch einen sehr guten Hinweis darüber, welche Höhe ein solcher Auftrag haben sollte.

Wenn die Bedingungen aus dem Beispiel gelten, können jährlich 40.000 Euro mit zwei Prozent Zinsen angelegt werden, ohne dass eine Steuerpflicht entsteht.

Der Freistellungsauftrag muss dabei nur auf 1.000 Euro gesetzt werden (Zwei Prozent von 40.000 = 800 Euro). Passiert dies nicht, würde eine Steuer von 200 Euro jährlich anfallen.

Gemeinsam veranlagte Ehepaare können gemeinschaftlich sogar 80.000 Euro zu diesen Konditionen anlegen, da sich bei ihnen der Pauschbetrag verdoppelt. Stellen sie keinen entsprechenden Auftrag, zahlen sie jährlich 400 Euro Steuern.

Die zu viel gezahlten Steuern können sich zwar mit der Einkommensteuererklärung zurückgeholt werden. Allerdings lohnt sich der Freistellungsauftrag, um den Aufwand bei der Steuererklärung zu reduzieren und direkt von dem Geld zu profitieren.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG)- Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen
  2. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) - § 20

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