Freistellungsauftrag für die Kirchensteuer

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Abgabe der Kirchensteuer bei Gewinnen aus Kapitalanlagen wird automatisch mit der Abgeltungssteuer abgeführt. Wer dies nicht möchte, muss tätig werden. Hierzu benötigt man einen Freistellungsauftrag und muss sich damit an das zuständige Finanzamt wenden.

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Kirchensteuer & Freistellungsauftrag: So funktioniert das Verfahren

Die Kirchensteuer wird aufgrund der folgenden Schritte erhoben: Jährlich fragt die Deutsche Finanzagentur, die für die Erhebung der Abgeltungssteuer zuständig ist, beim Bundeszentralamt für Steuern ab, ob eine Person kirchensteuerpflichtig ist oder nicht.

Beim Bundeszentralamt für Steuern muss das entsprechende 'Merkmal' hinterlegt sein. Anhand dieser Information wird die Kirchensteuer mit der Abgeltungssteuer abgeführt oder nicht.

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Die automatische Abführung der Kirchensteuer unterbinden

Das zuständige Bundesamt erhält seine Informationen von den Finanzämtern. Um die automatische Abführung der Kirchensteuer zu unterbinden, muss man deshalb zu der zuständigen Stelle gehen und einen Antrag auf Nicht-Veranlagung stellen.

Das Finanzamt übermittelt diesen an das Bundesamt. Hier wird das entsprechende Merkmal zu einem Nullwert geändert. Dieser sagt nur aus, dass man nicht der Pflicht unterliegt, Steuern an eine Religionsgemeinschaft abzuführen.

Wirksam wird diese Änderung erst dann, wenn die Finanzagentur diese Informationen das nächste Mal abfragt. Im Extremfall kann das ein Jahr dauern.

Wie kann man die Abführung der Steuer sofort stoppen?

An dieser Stelle kommt der Freistellungsauftrag ins Spiel. Er stoppt die Erhebung der Abgeltungssteuer - und damit auch der Kirchensteuer. Es kann sinnvoll sein, dies aber noch gesondert schriftlich festzuhalten. Auf den amtlichen Vordrucken für den Freistellungsauftrag fehlt die entsprechende Information nämlich beispielsweise.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG)- Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen

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