Die steuerrechtliche Bemessungsgrundlage

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Eine Bemessungsgrundlage ist eine physische, monetäre Größe aus dem Steuerrecht.

Sie wird als Grundlage dazu verwendet, um Steuern zu berechnen und unterliegt dem Steuertarif.

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Die Berechnung der Bemessungsgrundlage

Die Grundlage für die geltenden steuerlichen Tarife ist das zu versteuernde Einkommen.

Abzüglich der verschiedenen Abzüge wie beispielsweise dem Altersentlastungsbetrag, dem Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende, den Steuerfreibetrag für Land- und Forstwirte sowie diversen Sonderausgaben ergibt sich hieraus die Steuerbemessungsgrundlage.

Welche Entnahmen gelten bei der Bemessungsgrundlage?

Für Waren oder Dienstleistungen, die für eigene unternehmerische Zwecke benötigt werden, dient eine andere Grundlage.

  1. Bei Sachentnahmen zählt der Einkaufspreis.
  2. Für Lebensmittel sind Sachbezugswerte festgesetzt.
  3. Entnahmen müssen im Vorsteuerabzug angegeben werden.
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Bemessungsgrundlage für nahestehende Personen

Für nahestehende Personen, die mit dem Betroffenen in verwandtschaftlicher Beziehung stehen, gilt die sogenannte Mindestbemessungsgrundlage, beispielsweise dann, wenn eine Leistung berechnet wird. Sie soll verhindern, dass die Umsätze, die aus einem niedrigen Entgelt resultieren, dennoch umsatzsteuerlich korrekt abgeführt werden.

Die Bemessungsgrundlage und die verschiedenen Steuerarten

EinkommensteuerGrundlage der Bemessung bildet das zu versteuernde Einkommen.
UmsatzsteuerGrundlage für die Bemessung bilden die Werte oder Entgelte der eingeführten Gegenstände
GewerbesteuerHier kommt es auf den Gewerbeertrag an.
KraftfahrzeugsteuerDie Grundlage für die Bemessung sind das Gesamtgewicht, der CO2 Ausstoß sowie der Hubraum des Fahrzeugs.

Wie wirken sich Steuerfreibeträge bei der Bemessungsgrundlage aus?

Freigrenzen und Steuerfreibeträge können sich auf die Grundlage der Bemessung auswirken. Ist diese Grundlage nicht erreicht, so bleiben die vorhandenen Beträge steuerfrei. Liegen die Beträge über dem gesetzlichen Steuerfreibetrag, so fällt die volle Bemessung der Steuer an.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundeszentrale für politische Bildung: Steuerbemessungsgrundlage »
  2. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz »
  3. Bundesministerium der Justiz: Umsatzsteuergesetz »
  4. Bundesministerium der Justiz: Kraftfahrzeugsteuergesetz »
  5. Bundesministerium der Justiz: Gewerbesteuergesetz »

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