Die Lerngemeinschaft von der Steuer absetzen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Unter einer Lerngemeinschaft versteht man eine Gruppe von Personen, die sich zum Lernen treffen. Die Kosten, die dabei entstehen, können ggf. von der Steuer abgesetzt werden. Dazu zählen die Fahrtkosten und der Verpflegungsmehraufwand.

Die Fahrtkosten werden dabei behandelt wie die Entfernungspauschale beim Arbeitsweg. Der Verpflegungsmehraufwand richtet sich nach der Zeit. Beim Erststudium fallen die Bereiche für die Lerngruppe unter den Punkt Sonderausgaben
Bei Fort-und Weiterbildungen werden die Kosten unter die Rubrik Werbungskosten aufgeführt.

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Allgemeines zur Lerngemeinschaft

Eine Lerngemeinschaft kann jede Gruppe von zum Beispiel Studenten sein, die gemeinsam den Stoff nacharbeiten und /oder für Ihre Prüfungen lernen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich zwei oder mehr Personen zum gemeinsamen Lernen treffen.

Wichtig ist, dass die behandelten Themen im direkten Zusammenhang mit dem Studium oder der Fortbildung stehen. Nur dann können Kosten, die in Verbindung mit der Lerngemeinschaft entstanden sind, von der Steuer abgesetzt werden.

Kosten für Lerngemeinschaft von der Steuer absetzen

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Kosten, die abgesetzt werden können:

  • Fahrtkosten: Pro gefahrener Kilometer können in der Regel 0,3 Euro geltend gemacht werden.
  • Verpflegungsmehraufwand: Wenn man mindestens 8 Stunden von zu Hause entfernt ist, kann auch die Verpflegung teilweise von der Steuer abgesetzt werden. Je länger man weg ist, umso mehr Geld wird eingerechnet.

Die Fahrtkosten für Lerngemeinschaften werden so wie die Fahrtkostenpauschale bzw. Pendlerpauschale für den Weg zur Arbeit behandelt. Sie sind ab dem 1. Kilometer steuerlich absetzbar.

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Verpflegungsmehraufwendungen

Die Verpflegungsmehraufwendungen können nur unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden.
Folgende Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand kommen dafür in Betracht:

  • bei Abwesenheit von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte von 24 Stunden: 24 €
  • bei Abwesenheit von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte von mehr als 8 Stunden am An- und Abreisetag: 12 €

Handelt es sich um das Erststudium, fallen die Kosten für Lerngruppen bei der Steuererklärung unter die Rubrik Sonderausgaben. Geht es dagegen um eine Fort- oder Weiterbildung sind die Kosten als Werbungskosten abzusetzen. Werbungskosten sind sämtliche Ausgaben und Aufwendungen, die zur Sicherung des Einkommens dienen, also zur Erhaltung der Anstellung.

  • In der Steuererklärung werden die Kosten für Lerngemeinschaften unter die Rubrik "Sonderausgaben" aufgelistet. Wenn es sich um Ausgaben handelt, die während einer Fort-oder Weiterbildung entstanden sind, werden die entsprechenden Angaben unter dem Punkt Werbungskosten gemacht.

Wie weist man die Lerngemeinschaft nach?

In Einzelfällen kann es zu Abweichungen kommen und das Finanzamt erkennt die angegebenen Beträge nicht für eine Rückerstattung an. Deshalb ist es umso wichtiger, dass für solche Fälle eine genaue Dokumentation der Ausgaben getätigt wurde.

Als Teilnehmer einer Lerngemeinschaft sollte man sich im Klaren sein, dass man selbst die Beweislast trägt. Wer jedoch wirklich ein Teil einer Lerngemeinschaft ist und diese auch für sein Studium nutzt, wird in der Regel keine Probleme haben, dieses auch zu beweisen.

  • Es ist wichtig von Anfang tabellarisch aufzuschreiben, wann und wo eine Lerngruppe stattgefunden hat. Es sollte zudem festgehalten werden, welcher Stoff behandelt wurde. Für die Erstattung der Fahrtkosten sollten Rechnungen von der Tankstelle gut aufbewahrt werden.

Das Finanzamt kann im Zweifel weitere Nachweise einfordern. Dazu reichen aber Aufzeichnungen oder Skizzen, die während der Lerngruppe entstanden sind, oftmals aus.
Wird das alles glaubwürdig aufgeführt reicht es als Beweismittel für das Finanzamt. Zusätzlich sollten alle Gruppenmitglieder oder der Lernpartner diese Aufzeichnungen unterschreiben.

Bei regelmäßigen Treffen kann der Aufwand sich schnell lohnen, sodass es am Ende des Jahres eine lohnenswerte Summe von der Steuer zurückgibt.

Häufig gestellte Fragen

Welche Kosten kann ich für eine Lerngemeinschaft von der Steuer absetzen?

In der Regel können Fahrtkosten steuerlich abgesetzt werden, wenn diese in Verbindung mit einer Lerngemeinschaft stehen. Sollte im Zuge einer Aus- oder Weiterbildung eine längere Abwesenheit erfordert werden, können unter gewissen Umständen auch Verpflegungsmehraufwendungen beantragt werden.

Wie kann ich die Kosten für eine Lerngemeinschaft steuerlich absetzen?

Die Kosten werden in der herkömmlichen Steuerklärung angegeben. Bei einem Erststudium sind die Ausgaben für Lerngemeinschaften unter die Rubrik Sonderausgaben aufzulisten. Für und Fort-und Weiterbildungen wird die Kategorie Werbungskosten gewählt. Oft verlangt das Finanzamt Beweismittel, die in Verbindung mit den Kosten für die Lerngruppe stehen. Dazu gehören Aufzeichnungen von den Treffen und eine tabellarische Übersicht darüber, wie oft und wie lange sich die Lerngemeinschaft getroffen hat.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Werbungskosten »

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