Das sogenannte Dreiecksgeschäft ist eine besondere Form des innergemeinschaftlichen Geschäfts und sorgt für eine vereinfachte Warenbewegung. Für den Warenhandel innerhalb der EU soll weniger Bürokratie anfallen.
Was zeichnet ein Dreiecksgeschäft aus?
Ein Dreiecksgeschäft ist ein Reihengeschäft, das häufig zwischen einem Unternehmer, seinem Lieferanten und dessen Produzenten zustande kommt.
Die vereinfachten Regelungen erlauben es den einzelnen Parteien, international zu handeln, ohne sich zusätzliche Umsatzsteuern in den anderen EU-Staaten aufzubürden. Die steuerliche Schuld geht laut dem zugrunde liegenden Reverse-Charge-Verfahren auf den letzten Abnehmer über.
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Welche Vereinfachungen gelten bei einem Dreiecksgeschäft?
Der mittlere Abnehmer muss sich nicht mehr registrieren. Nur der letzte Abnehmer muss die Erwerbsbesteuerung durchführen. Diese gesetzliche Vereinfachung gilt für für Warenbewegungen innerhalb der EU Mitgliedsstaaten.
Welche Voraussetzungen für das Dreiecksgeschäft?
Es müssen einige Voraussetzungen gegeben sein, damit es zu einem innergemeinschaftlichen Geschäft kommt.
- Drei Unternehmer müssen gemeinsam und zu dem gleichen Gegenstand ein Geschäft abschließen
- Der Lieferer muss an den letztmöglichen Abnehmer liefern
- Die Unternehmen zahlen Steuern in ihren jeweiligen europäischen Mitgliedsstaaten
- Der Lieferungsgegenstand muss in ein anderes EU-Land geliefert werden.
- Der erste Lieferer muss den Gegenstand befördern oder versenden, darf ihn nicht durch den letzten Abnehmer abholen lassen
Welche Aufzeichnungspflichten bei einem Dreiecksgeschäft?
Erster Abnehmer | Letzter Abnehmer |
---|---|
Vereinbartes Entgelt der Lieferung | Bemessungsgrundlage der Lieferung |
Name und Adresse des Abnehmers | Genaue Umsatzsteuer-Beträge |
Name und Adresse |
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesfinanzministerium: Umsatzsteuer-Übersicht »
- Bundesministerium der Justiz: Umsatzsteuergesetz »
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