Werkstudenten arbeiten neben ihrem Studium in einem Unternehmen. Sie erhalten mehr Netto vom Brutto, weil sie unter gewissen Voraussetzungen von den meisten Abgaben befreit sind.
Überschreitet die Höhe des Einkommens den jährlichen Steuerfreibetrag von 11.604 Euro nicht, werden keine Steuern vom Brutto abgezogen.
Werkstudenten dürfen während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Damit stellt der Gesetzgeber sicher, dass der Student sein Studium trotz seiner Arbeitstätigkeit ernsthaft betreibt. Sind diese und weitere Voraussetzungen erfüllt, kann der Werkstudent von geringeren Sozialabgaben profitieren.
Brutto Netto Rechner für Werkstudent
Mit unserem Brutto Netto Rechner lässt sich ganz schnell und einfach ermitteln, wie viel Lohn am Ende des Monats ein Werkstudent nach Abzügen aller Abgaben und Steuern ausgezahlt bekommt.
Nettolohn berechnen
Lohnsteuerabzüge lassen sich bei einem Werkstudenten wie bei einem normalen Angestellten berechnen. Dazu kann unser Brutto Netto Rechner benutzt werden. Ein Werkstudent kann aber unter bestimmten Voraussetzungen mit wesentlich weniger Abzügen rechnen, da er weniger Sozialabgaben zahlen muss.
Abzüge als Werkstudent im Überblick
Als Werkstudent werden in der Regel ungefähr folgende Steuern und Sozialversicherungsbeiträge vom Brutto abgezogen:
- Lohnsteuer: Ab 520 Euro Gehalt, kann ggf. mit der Steuererklärung zurückgeholt werden
- Kirchensteuer: Bei Kirchenzugehörigkeit, kann ggf. mit der Steuererklärung zurückgeholt werden
- Krankenversicherung: Über Familienversicherung, sonst: 80 Euro monatlich (inkl. Pflegeversicherung)
- Pflegeversicherung: Über Familienversicherung, sonst: 80 Euro monatlich (inkl. Krankenversicherung)
- Rentenversicherung: Ab 520 Euro Monatsgehalt, ermäßigt bis 2.000 Euro Monatsgehalt
- Arbeitslosenversicherung: Entfällt
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Steuern als Werkstudent
Die Höhe und Berechnung der Steuern, die vom Bruttogehalt abgezogen werden, gestaltet sich bei Werkstudenten genau wie bei einem regulären Arbeitnehmer. Werkstudenten verdienen in der Regel über 520 Euro brutto im Monat. Ihr Gehalt liegt also über der Minijobgrenze. Daher wird vom Arbeitgeber zunächst monatlich Lohnsteuer und ggf. Kirchensteuer abgeführt. Wie hoch diese Steuern sind und was danach netto übrig bleibt, kann mit dem Brutto Netto Rechner ermittelt werden.
Liegt das Jahreseinkommen des Studenten jedoch unter dem Grundfreibetrag von 11.604 Euro brutto, kann er sich die gezahlten Steuern mit der Einkommensteuererklärung am Jahresende wiederholen. Genau genommen kann ein Werkstudent somit ca. 967 Euro brutto im Monat verdienen, ohne Steuern zu zahlen.
Das Werkstudentenprivileg: Mehr Netto vom Brutto
Bezüglich der Sozialabgaben haben Werkstudenten gegenüber regulären Mitarbeitern eine Sonderstellung - das Werkstudentenprivileg. Dieses Privileg sorgt dafür, dass Werkstudenten die Sozialabgaben nicht in voller Höhe von ihrem Bruttogehalt abführen müssen, solange sie ihr Studium als Hauptberuf und ihren Werkstudentenjob als Nebenjob betreiben. Dadurch bleibt Werkstudenten mehr Netto vom Brutto.
Die Höhe des Gehalts spielt dabei keine Rolle. Ob ein Student das Werkstudentenprivileg in Anspruch nehmen kann, hängt hauptsächlich von folgenden Voraussetzungen ab:
Eingeschrieben im Bachelor- oder Masterstudiengang
Nur Personen, die in einem Bachelor- oder Masterstudiengang eingeschrieben sind, können Werkstudenten sein. Nach dem Masterabschluss verfällt das Werkstudentenprivileg.
Maximal 20 Arbeitsstunden pro Woche im Semester
Werkstudenten dürfen im Semester maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten, damit ihr Studium weiterhin als ihr Hauptberuf gewertet wird.
Maximal 26 Wochen mit über 20 Wochenstunden
In den Semesterferien dürfen Werkstudenten mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Um ihr Werkstudentenprivileg zu behalten, dürfen sie im Jahr jedoch maximal 26 Wochen lang über 20 Wochenstunden arbeiten.
Sozialabgaben als Werkstudent im Überblick
Zu den Sozialabgaben gehören die Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherung. Ohne Werkstudentenprivileg werden sie ab der Minijobgrenze von 520 Euro monatlich vom Bruttogehalt abgezogen. Studenten können jedoch bei einem Monatsgehalt zwischen 520 Euro und 2.000 Euro einen reduzierten Beitrag zahlen und dadurch ihr Nettogehalt erhöhen.
Als Werkstudent kann man bei den Sozialabgaben von folgenden Regelungen profitieren:
Krankenversicherung
Obwohl Werkstudenten für ihren Job keine Beiträge zur Krankenversicherung zahlen müssen, müssen sie trotzdem krankenversichert sein. Bei einem Einkommen von maximal 470 Euro können Werkstudenten bis zum 25. Lebensjahr in der Familienversicherung bleiben.
Verdienen sie mehr, zahlen sie den monatlichen Beitrag von 80 Euro (für Kranken- und Pflegeversicherung) in die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) ein. Nach Vollendung des 30. Lebensjahres oder des 14. Fachsemesters müssen Werkstudenten den vollen Beitrag zur Krankenversicherung zahlen.
Krankenversicherung als Student
Pflegeversicherung
Für die Pflegeversicherung gilt für Werkstudenten das gleiche wie für die Krankenversicherung. Zwar sind sie nicht dazu verpflichtet, Abgaben von ihrem Bruttogehalt in die Pflegeversicherung einzuzahlen, sie müssen aber trotzdem pflegeversichert sein.
Wenn die Familienversicherung nicht mehr greift (ab 25 oder monatlich mehr als 470 Euro brutto), können sich Werkstudenten über die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) für 80 Euro im Monat kranken- und pflegeversichern, bis sie 30 Jahre alt sind oder das 14. Fachsemester abgeschlossen haben.
Pflegeversicherung als Student
Rentenversicherung
Bei einem Gehalt von bis zu 520 Euro brutto im Monat besteht die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Verdient ein Werkstudent mehr als 520 Euro, muss er in die Rentenversicherung einzahlen. Der Beitrag zur Rentenversicherung wird in der Regel zu 50% vom Arbeitgeber und zu 50% vom Arbeitnehmer übernommen.
Bei einem Gehalt von bis zu 2.000 Euro im Monat, befindet sich der Werkstudent jedoch in einer Gleitzone und übernimmt somit weniger als 50% der Rentenversicherungsbeiträge. Der Anteil steigt progressiv an, bis bei 2.000 Euro Bruttogehalt schließlich die vollen 50% des Beitrags erreicht sind.
Rentenversicherung als Student
Arbeitslosenversicherung
Werkstudenten sind in der Regel nicht verpflichtet, in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen. Das bedeutet, dass von ihrem Bruttogehalt keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgezogen werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Werkstudentenprivileg vorliegt.
Der Student darf also die maximale Wochenarbeitszeit von 20 Stunden im Semester nicht überschreiten und auch in den Semesterferien maximal 26 Wochen lang über 20 Stunden arbeiten.
Werkstudenten können sich jedoch unter Umständen freiwillig arbeitslosenversichern lassen.
Arbeitslosenversicherung als Student
Vorteile als Werkstudent
Werkstudenten können nicht nur neben dem Studium Gehalt verdienen und durch das Werkstudentenprivileg mehr Netto von ihrme Brutto behalten. Sie profitieren auch von weiteren Vorteilen, da sie bereits während ihrer Studienzeit berufliche Erfahrung sammeln können.
Zu den Vorteilen einer Tätigkeit als Werkstudent gehören folgende:
Gehalt verdienen
Durch einen Werkstudentenjob können Studierende bereits während ihrer Studiumszeit Geld verdienen und sich damit ihren Lebensunterhalt finanzieren.
Weniger Sozialabgaben
Durch das Werkstudentenprivileg müssen Werkstudenten weniger Sozialabgaben zahlen und haben dadurch mehr Netto vom Brutto.
Arbeitserfahrung sammeln
Ein Werkstudent arbeitet in der Regel inhaltlich in fachlicher Nähe zu seinem Studienfach. So ergänzt er sein theoretisches Studium um wertvolle Arbeitserfahrung.
Einstiegschancen verbessern
Oft arbeiten Werkstudenten über Jahre in einem Betrieb. Nicht selten werden sie nach dem Studium übernommen und finden somit einen leichten Einstieg in das Berufsleben.
Unterstützung bei Abschlussarbeit
Betriebe können Werkstudenten bei ihren Abschlussarbeiten unterstützen, indem sie ihnen eine Themengrundlage bieten oder sie durch flexible Arbeitszeiten entlasten.
Anrechnung als Praktikum
Die Arbeit als Werkstudent kann, wenn sie inhaltlich zum Studienfach passt, als Pflichtpraktikum angerechnet werden.
Unterschied Werkstudent, Studentische Hilfskraft und Minijob als Student
Studierende haben verschiedene Möglichkeiten, sich durch eine Nebentätigkeit das Studium zu finanzieren. Die beliebtesten sind neben dem Werkstudentenjob der klassische Minijob oder eine Tätigkeit als Studentische Hilfskraft.
Minijob
Studenten, die weniger als 520 Euroverdienen, zählen nicht als Werkstudenten, sondern haben einen Minijob. Sie profitieren nicht von dem Werkstudentenprivileg, da sie ohnehin von den Abgaben seitens des Arbeitnehmers befreit sind.
Studentische Hilfskraft
Studentische Hilfskräfte sind im Gegensatz zu Werkstudenten nicht bei einem Unternehmen in der freien Wirtschaft, sondern bei der Universität angestellt. Diese Beschäftigungsform bietet sich für Studierende an, die eine Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung anstreben.
Brutto Netto bei Werkstudenten: Häufige Fragen
Werkstudenten, die über der Minijobgrenze verdienen, müssen wie ein regulärer Arbeitgeber zunächst Lohnsteuer und ggf. Kirchensteuer zahlen. Bleibt das Einkommen im Jahr unter dem Grundfreibetrag, können sie sich die gezahlte Steuer jedoch durch die Einkommensteuererklärung zurückholen.
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Werkstudenten allerdings wesentlich weniger Sozialabgaben als normale Angestellte von ihrem Bruttogehalt abgeben. Wichtig ist dabei vor allem die 20-Stunden-Regel: Während der Vorlesungszeit darf der Werkstudent nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten.
Auch bei Werksstudenten gilt, dass der Familienstand über die Steuerklasse entscheidet. Ledige, kinderlose Studenten sind in Steuerklasse 1, Alleinerziehende in Steuerklasse 2 und Verheiratete in den Steuerklassen 3 bis 5.
Mit dem Brutto Netto Rechner lässt sich schnell und unkompliziert berechnen, wie viel Geld im Monat vom Bruttolohn übrig bleibt. Es gilt das Werkstudentenprivileg, bei dem keine bzw. reduzierte Abgaben für die Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung zu zahlen sind.
Als Werkstudent ist man zwar nicht dazu verpflichtet, die üblichen Abgaben an die Krankenversicherung vom Brutto zu leisten. Dennoch muss man bei Aufnahme einer Tätigkeit krankenversichert sein. Deswegen muss die Krankenkasse informiert werden, wenn neben dem Studium ein Job angenommen wird. Normalerweise übernimmt das aber der Arbeitgeber.
Einzelnachweise
- Deutsches Studentenwerk: Werkstudenten →
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