Der Steuerfreibetragrechner ist ein kostenloses Tool, mit dem man den eigenen Steuerfreibetrag berechnen kann. Ein Steuerfreibetrag, der für jede steuerpflichtige Person gilt, ist der Grundfreibetrag.
Zusätzlich kann jeder den Sparerpauschbetrag in die Rechnung mit einbeziehen. Der Kinderfreibetrag und der Alleinerziehendenentlastungsbetrag kann nur unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden.
Wie kann man den Steuerfreibetrag berechnen?
Der Steuerfreibetragrechner hilft auf einfachem Weg dabei, die geltenden Freibeträge zu berechnen. Es ist ratsam, diesen zur Berechnung zu verwenden, da er regelmäßig aktualisiert wird und die Eingabe von nur wenigen personenbezogenen Daten verlangt.
Möchte man seine Steuerfreibeträge eigenständig berechnen, müssen folgende Schritte beachtet werden.
1. Eigene Freibeträge ermitteln
Der steuerliche Freibetrag meint eigentlich die Summe aller Freibeträge, auf die man einen Anspruch hat. Bei diesen handelt es sich nicht nur um um den Grundfreibetrag, sondern möglicherweise auch um den:
- Kinderfreibetrag
- Alleinerziehendenentlastungsbetrag
- Sparerpauschbetrag
- Übungsleiterpauschale / Übungsleiterfreibetrag
Bei der Berechnung zu berücksichtigen sind die Steuerklassen sowie die Art der Lebensumstände, die den Freibetrag rechtfertigen. Denn je nach individueller Lebenssituation und Steuerklasse gelten unterschiedliche Freibeträge.
2. Eigene Freibeträge summieren
Hat man die Freibeträge ermittelt, die für die eigene Person geltend gemacht werden können, werden diese addiert und vom eigenen Einkommen abgezogen.
Die Steuerfreibeträge in der Übersicht
Das deutsche Steuerrecht kennt viele unterschiedliche Steuerfreibeträge und unterscheidet dabei auch zwischen den Steuerarten der Einkommensteuer, der Erbschaftssteuer und der Gewerbesteuer.
Aufgrund gesetzlicher Änderungen können sich die Werte für Steuerfreibeträge im Laufe der Jahre verändern. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Die Steuerfreibeträge im Rahmen der Einkommensteuer
- Für alle, die Kapitalanlagen haben.
- Ledige:
- Ehepaare:
Alleinerziehendenentlastungsbetrag:
- Nur für Alleinerziehende, in deren Haushalt ein Kind lebt und sich keine volljährige Person im Haushalt beteiligt.
- Ab dem zweiten Kind: (Erhöhung um pro Kind)
- Diesen Freibetrag kann man nutzen, wenn sich das eigene Kind in der Berufsausbildung befindet.
- Weitere Bedingungen, die erfüllt sein müssen: Volljährigkeit des Kindes, Kind wohnt nicht im Haushalt, für das Kind besteht ein Anspruch auf den Kinderfreibetrag oder das Kindergeld
- 1.200 Euro
- Gilt für Personen, die in dem Kalenderjahr vor dem zu versteuernden Jahr das 64. Lebensjahr vollenden.
- 570 Euro
- Dieser Freibetrag kann von allen Menschen mit Behinderung genutzt werden, wobei seine Höhe vom Grad der Behinderung abhängig ist.
- bis zu 2.480 Euro
- Wer sich z.B. in einem Turnverein als Trainer oder anderweitig gemeinnützig engagiert, kann diesen Freibetrag nutzen.
- 3.000 Euro
Persönliche Freibeträge bei Erbschaft
Für wen? | Wie hoch pro Jahr? |
---|---|
Ehegatten und Lebenspartner | 500.000 Euro |
Kinder sowie Kinder verstorbener Kinder | 400.000 Euro |
Enkelkinder | 200.000 Euro |
Eltern oder Großeltern | 100.000 Euro |
Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder, etc. | 20.000 Euro |
Nicht verwandte Erben | 20.000 Euro |
Die Steuerfreibeträge im Rahmen der Gewerbesteuer
Der Gewerbesteuerfreibetrag gilt für alle Selbstständigen als Einzelunternehmer oder Personengesellschafter. Der Freibetrag kann nicht von Kapitalgesellschaften genutzt werden, denn bei diesen wird der Gesellschafterlohn als Betriebsausgabe berücksichtigt.
Der Gewerbesteuerfreibetrag beträgt 24.500 Euro.
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz →
- Bundesministerium der Justiz: Erbschaftssteuergesetz →
- Bundesministerium der Justiz: Gewerbesteuergesetz →
- Familienportal: Familienleistungen - Steuerentlastungen→
- Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend: Freibeträge für Kinder→
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