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Die wichtigsten Fakten
- Der Steuerfreibetragrechner ist ein kostenloses Tool, mit dem man den eigenen Steuerfreibetrag berechnen kann.
- Ein Steuerfreibetrag, der für jede steuerpflichtige Person gilt, ist der Grundfreibetrag.
- Zusätzlich kann jeder den Sparerpauschbetrag in die Rechnung mit einbeziehen.
- Der Kinderfreibetrag und der Alleinerziehendenentlastungsbetrag kann nur unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden.
Wie kann man den Steuerfreibetrag berechnen?
Der Steuerfreibetragrechner hilft auf einfachem Weg dabei, die geltenden Freibeträge zu berechnen. Es ist ratsam, diesen zur Berechnung zu verwenden, da er regelmäßig aktualisiert wird und die Eingabe von nur wenigen personenbezogenen Daten verlangt.
Möchte man seine Steuerfreibeträge eigenständig berechnen, müssen folgende Schritte beachtet werden.
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Die Steuerfreibeträge in der Übersicht
Das deutsche Steuerrecht kennt viele unterschiedliche Steuerfreibeträge und unterscheidet dabei auch zwischen den Steuerarten:
Die Steuerfreibeträge im Rahmen der Einkommensteuer
Steuerfreibetrag | Für wen oder was? | Wie hoch pro Jahr? |
---|---|---|
Sparerpauschbetrag | Für alle, die Kapitalanlagen haben. | Ledige: 801 Euro Ehepaare: 1.602 Euro |
Alleinerziehendenentlastungsbetrag | Nur für Alleinerziehende, in deren Haushalt ein Kind lebt und sich keine volljährige Person im Haushalt beteiligt. | 1.908 Euro Ab dem zweiten Kind: 4.056 Euro (Erhöhung um 2.148 Euro pro Kind) |
Ausbildungsfreibetrag | Diesen Freibetrag kann man nutzen, wenn sich das eigene Kind in der Berufsausbildung befindet. Weitere Bedingungen, die erfüllt sein müssen: Volljährigkeit des Kindes Kind wohnt nicht im Haushalt * für das Kind besteht ein Anspruch auf den Kinderfreibetrag oder das Kindergeld | 924 Euro |
Altersentlastungsbetrag | Gilt für Personen, die in dem Kalenderjahr vor dem zu versteuernden Jahr das 64. Lebensjahr vollenden. | 836 Euro |
Behindertenpauschbetrag | Dieser Freibetrag kann von allen Menschen mit Behinderung genutzt werden, wobei seine Höhe vom Grad der Behinderung abhängig ist. | bis zu 1.420 Euro |
Übungsleiterpauschale | Wer sich z.B. in einem Turnverein als Trainer oder anderweitig gemeinnützig engagiert, kann diesen Freibetrag nutzen. | 2.400 Euro |
Die Steuerfreibeträge im Rahmen der Erbschaftssteuer
Bei der Erbschaftssteuer wird zwischen sachlichen und persönlichen Freibeträgen unterschieden.
Sachliche Freibeträge
Für was? | Für wen? | Wie hoch pro Jahr? |
---|---|---|
Hausrat (inkl. Wäsche und Kleidungsstücke) | Nur für Personen mit Steuerklasse 1 | 41.000 Euro |
Bewegliche körperliche Gegenstände | Nur für Personen mit Steuerklasse 1 | 12.000 Euro |
Hausrat (einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke) und bewegliche körperliche Gegenstände zusammen | Personen der Steuerklasse II und Steuerklasse III | 12.000 Euro |
Pflegepauschbetrag | Für Personen, die den Erblasser ohne oder mit gegen nur sehr geringe Bezahlung gepflegt oder Unterhalt gewährt haben | 20.000 Euro |
Persönliche Freibeträge bei Erbschaft
Für wen? | Wie hoch pro Jahr? |
---|---|
Ehegatten und Lebenspartner | 500.000 Euro |
Kinder sowie Kinder verstorbener Kinder | 400.000 Euro |
Enkelkinder | 200.000 Euro |
Eltern oder Großeltern | 100.000 Euro |
Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder, etc. | 20.000 Euro |
Nicht verwandte Erben | 20.000 Euro |
Die Steuerfreibeträge im Rahmen der Gewerbesteuer
Steuerfreibetrag | Für wen oder was? | Wie hoch pro Jahr? |
---|---|---|
Gewerbesteuerfreibetrag | Für alle Selbstständigen als Einzelunternehmer oder Personengesellschafter. Der Freibetrag kann nicht von Kapitalgesellschaften genutzt werden, denn bei diesen wird der Gesellschafterlohn als Betriebsausgabe berücksichtigt. | 24.5000 Euro |
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