Steuerfreibetrag berechnen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Der Steuerfreibetragrechner ist ein kostenloses Tool, mit dem man den eigenen Steuerfreibetrag berechnen kann. Ein Steuerfreibetrag, der für jede steuerpflichtige Person gilt, ist der Grundfreibetrag.

Zusätzlich kann jeder den Sparerpauschbetrag in die Rechnung mit einbeziehen. Der Kinderfreibetrag und der Alleinerziehendenentlastungsbetrag kann nur unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden.

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Wie kann man den Steuerfreibetrag berechnen?

Der Steuerfreibetragrechner hilft auf einfachem Weg dabei, die geltenden Freibeträge zu berechnen. Es ist ratsam, diesen zur Berechnung zu verwenden, da er regelmäßig aktualisiert wird und die Eingabe von nur wenigen personenbezogenen Daten verlangt.

Steuerfreibetragrechner


Geben Sie hier Ihre Lohnsteuerklasse ein.

  • Steuerklasse 1 = ledig
  • Steuerklasse 2 = alleinerziehend
  • Steuerklasse 3 = verheiratet, wenn Ehepartner SK 5 hat
  • Steuerklasse 4 = verheiratet, wenn Ehepartner auch SK 4 hat
  • Steuerklasse 5 = verheiratet, wenn Ehepartner SK 3 hat
  • Steuerklasse 6 = bei mehreren Jobs
  • Wenn Sie Ihre Steuerklasse nicht kennen, schauen Sie auf Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung nach. Ihre Steuerklasse ist unter„St. Kl“ vermerkt.
Geben Sie hier Ihr gesamtes Einkommen ein, das Sie innerhalb eines Kalenderjahres erhalten. Zu Ihrem gesamten Bruttoeinkommen zählt nicht nur Ihr Gehalt, sondern auch sonstige Einkünfte (z.B. aus Vermietung).
Ein Steuerfreibetrag: Wählen Sie diese Option aus, wenn Sie nur einen Steuerfreibetrag berechnen möchten.

Mehrere: Bei dieser Option können Sie beliebig viele Steuerfreibeträge auswählen, die bei der Berechnung berücksichtigt werden sollen.

Möchte man seine Steuerfreibeträge eigenständig berechnen, müssen folgende Schritte beachtet werden.

1. Eigene Freibeträge ermitteln

Der steuerliche Freibetrag meint eigentlich die Summe aller Freibeträge, auf die man einen Anspruch hat. Bei diesen handelt es sich nicht nur um um den Grundfreibetrag, sondern möglicherweise auch um den:

  • Kinderfreibetrag
  • Alleinerziehendenentlastungsbetrag
  • Sparerpauschbetrag
  • Übungsleiterpauschale / Übungsleiterfreibetrag

Bei der Berechnung zu berücksichtigen sind die Steuerklassen sowie die Art der Lebensumstände, die den Freibetrag rechtfertigen. Denn je nach individueller Lebenssituation und Steuerklasse gelten unterschiedliche Freibeträge.

2. Eigene Freibeträge summieren

Hat man die Freibeträge ermittelt, die für die eigene Person geltend gemacht werden können, werden diese addiert und vom eigenen Einkommen abgezogen.

Die Steuerfreibeträge in der Übersicht

Das deutsche Steuerrecht kennt viele unterschiedliche Steuerfreibeträge und unterscheidet dabei auch zwischen den Steuerarten der Einkommensteuer, der Erbschaftssteuer und der Gewerbesteuer.

Aufgrund gesetzlicher Änderungen können sich die Werte für Steuerfreibeträge im Laufe der Jahre verändern. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Die Steuerfreibeträge im Rahmen der Einkommensteuer

Sparerpauschbetrag:

  • Für alle, die Kapitalanlagen haben.
  • Ledige: 1.000 Euro
  • Ehepaare: 2.000 Euro

 Alleinerziehendenentlastungsbetrag:

  • Nur für Alleinerziehende, in deren Haushalt ein Kind lebt und sich keine volljährige Person im Haushalt beteiligt.
  • 4.260 Euro
  • Ab dem zweiten Kind: 4.500 Euro (Erhöhung um 240 Euro pro Kind)

Ausbildungsfreibetrag:

  • Diesen Freibetrag kann man nutzen, wenn sich das eigene Kind in der Berufsausbildung befindet.
  • Weitere Bedingungen, die erfüllt sein müssen: Volljährigkeit des Kindes, Kind wohnt nicht im Haushalt, für das Kind besteht ein Anspruch auf den Kinderfreibetrag oder das Kindergeld
  • 1.200 Euro

Altersentlastungsbetrag:

  • Gilt für Personen, die in dem Kalenderjahr vor dem zu versteuernden Jahr das 64. Lebensjahr vollenden.
  • 608 Euro

 Behindertenpauschbetrag:

  • Dieser Freibetrag kann von allen Menschen mit Behinderung genutzt werden, wobei seine Höhe vom Grad der Behinderung abhängig ist.
  • bis zu 2.480 Euro

Übungsleiterpauschale:

  • Wer sich z.B. in einem Turnverein als Trainer oder anderweitig gemeinnützig engagiert, kann diesen Freibetrag nutzen.
  • 3.000 Euro

Persönliche Freibeträge bei Erbschaft

Für wen?Wie hoch pro Jahr?
Ehegatten und Lebenspartner500.000 Euro
Kinder sowie Kinder verstorbener Kinder400.000 Euro
Enkelkinder200.000 Euro
Eltern oder Großeltern100.000 Euro
Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder, etc.20.000 Euro
Nicht verwandte Erben20.000 Euro

Die Steuerfreibeträge im Rahmen der Gewerbesteuer

Der Gewerbesteuerfreibetrag gilt für alle Selbstständigen als Einzelunternehmer oder Personengesellschafter. Der Freibetrag kann nicht von Kapitalgesellschaften genutzt werden, denn bei diesen wird der Gesellschafterlohn als Betriebsausgabe berücksichtigt.

Der Gewerbesteuerfreibetrag beträgt 24.500 Euro.

Einzelnachweise und Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz
  2. Bundesministerium der Justiz: Erbschaftssteuergesetz
  3. Bundesministerium der Justiz: Gewerbesteuergesetz
  4. Familienportal: Familienleistungen - Steuerentlastungen
  5. Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend: Freibeträge für Kinder

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