Schadensersatz - Was ist das?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Ein Schadensersatz basiert, im Gegensatz zum Entgelt, auf keinem Austausch zweier Leistungen.

Stattdessen beruht der Schadenersatz auf der vertraglichen bzw. gesetzlichen Schadensersatzpflicht.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Schadensersatz: Zwei Varianten

Laut Umsatzsteuerrecht wird zwischen einem echten und einem unechten Schadensersatz unterschieden.

Sofern ein Schadensersatz zivilrechtlich vorhanden ist, muss in der Regel das Umsatzsteuerrecht kontrollieren, welche Art vorliegt.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Der echte Schadensersatz

Der echte Schadenersatz unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Er liegt normalerweise nicht vor, sofern eine Leistung als Gegenleistung für eine andere Leistung vorgenommen wird. Stattdessen handelt es sich dann um einen echten Schadenersatz, sofern der Ersetzende für einen Schaden sowie für die jeweiligen Folgen laut Vertrag bzw. laut Gesetz verantwortlich ist und diesen Schaden selbst behebt bzw. diesen Schaden von einem Dritten beseitigen lässt.

In der Praxis kommt diese Schadensersatzart häufig dann vor, wenn es sich um eine Zahlung handelt, die aufgrund eines Leistungsverzugs oder einer Nichterfüllung zustande kommt. Da diese Schadensersatzart nicht umsatzsteuerpflichtig ist, müssen diejenigen, die einen Anspruch auf den Ersatz haben, beispielsweise

  • Mahnkosten
  • Fälligkeitszinsen
  • Verzugszinsen
  • Gerichtskosten
  • Prozesszinsen

nicht versteuern.

  • Wenn ein Händler ein Produkt bei einem Lieferanten bestellt, für diese Ware eine Transportversicherung abschließt und die Ware während des Transports zerstört wird, zahlt normalerweise die Versicherung die entsprechende Summe an den Lieferanten. In diesem Fall liegt ein echter Schadenersatz vor.

Der unechte Schadensersatz

Der unechte Schadenersatz wiederum unterliegt der Umsatzsteuer. Bei dieser Schadensersatzart handelt es sich um ein Entgelt, welches als Gegenleistung für eine bereits erbrachte Leistung gewährt wird.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesfinanzministerium: Umsatzsteuer-Übersicht »
  2. Bundesministerium der Justiz: Umsatzsteuergesetz »

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Umsatzsteuer