Die Kfz Versicherung wechseln - Was muss man beachten?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die meisten Kfz Versicherungsverträge laufen bis zum Ende des Kalenderjahres. Einen Monat vorher muss man gekündigt haben. Der Stichtag ist also der 30. November eines Jahres. Diese Frist ist besonders für Versicherte entscheidend, die ihre Versicherung wechseln wollen.

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Muss man immer am 30. November wechseln?

Bei unterjährigen Verträgen, nicht am 1.1. beginnen, sondern mitten im Jahr ist die Kündigungsfrist ebenfalls einen Monat.

Endet der Vertrag also beispielsweise am 17. Juni, so ist die Versicherung bis zum 16. Mai zu kündigen, wenn man zu einer anderen Kfz Versicherung wechseln möchte.

  • Für eine allen Anforderungen genügende Kündigung findet man Musterbriefe im Internet. Mit ihrer Verwendung geht man sicher, im Kündigungsschreiben an die Kfz Versicherung nichts Wichtiges zu vergessen.

Wechseln auch mit dem Sonderkündigungsrecht

Ein Sonderkündigungsrecht liegt vor, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht. Dies gilt allerdings nur, wenn man nicht durch einen Schadensfall eine Einstufungsgruppe höher rückt.

Ist dies nicht der Fall, kann man einen Monat ab Erhalt der Information über die Erhöhung der Beiträge seinen aktuellen Vertrag kündigen und mit seinem Fahrzeug zu einem günstigeren Versicherer gehen. Reizvoll kan ein Wechsel des Versicherers dadurch auch sein, wenn kein neues Fahrzeug gekauft wird.

Einzelnachweise


  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) - § 96 Kündigung nach Veräußerung
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) - § 92 Kündigung nach Versicherungsfall

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