Kfz Versicherung: Vertragsende dank Sonderkündigungsrecht

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Eine Kfz Versicherung braucht jeder, der mit einem Kraftfahrzeug auf Deutschlands Straßen unterwegs ist. Diese Vorschrift ergibt sich aus § 1 PflVG (Pflichtversicherungsgesetz) – zumindest im Zusammenhang mit der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Wer sich eine neue Versicherung suchen will, muss die alte Police zuerst kündigen – in der Regel bis Ende November eines Jahres. Hintergrund: In der Kfz Versicherung endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember und für die Kündigung ist eine Frist von einem Monat vorgeschrieben.

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Kfz Versicherung – kündigen außer der Reihe

Das Problem an der ordentlichen Kündigung einer Kfz Versicherung besteht darin, dass mit dem Ablauf der Kündigungsfrist sich die Versicherung automatisch fortsetzt. Wer als Halter eines Fahrzeugs den Wechsel ins Auge fasst, den letzten Termin aber verpasst, muss ein weiteres Jahr Beiträge zahlen.

Seitens des Gesetzgebers ergeben sich unter Umständen aber Möglichkeiten, wie sich der Vertrag zur Kfz-Versicherung per Sonderkündigungsrecht auflösen lässt.

Einer dieser Anspruchsgründe, welcher die Auflösung des Vertrags zur Kfz-Versicherung rechtfertigt, ist die Beitragsanpassung.

Jedes Jahr verändern sich die Berechnungsgrundlagen in der Kraftfahrzeugversicherung – in Form der Regional- und Typklassen. Hebt der Versicherer die Prämie an, greift mit dem Erhalt des Schreibens zur Beitragsanpassung ein Sonderkündigungsrecht. Binnen vier Wochen muss die Kündigung der Kfz Versicherung mitgeteilt werden.

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Sonderkündigungsrecht nach Schadensregulierung

Die Beitragsanhebung ist aber nur ein Grund, der die Kündigung einer Kraftfahrzeugversicherung rechtfertigt. Im Versicherungsrecht besteht die Möglichkeit zur Auflösung des Vertrags auch im Fall eines Schadens.

  • Der Versicherer in der Kfz-Haftpflicht lehnt die Kündigung ab. Als Versicherungsnehmer ist das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört, die Vertragsauflösung ein logischer Schritt.

Generell gilt hier, dass das Sonderkündigungsrecht binnen eines Monats nach Abschluss der Schadensregulation zu erfolgen hat. Dieses Kündigungsrecht kann also nicht nur im Fall einer ablehnenden Haltung des Versicherers in Anspruch genommen werden. Auch wenn die Kfz-Versicherung den Schaden des Versicherten anerkennt und Leistungen erbringt, kann das Versicherungsverhältnis beendet werden.

Die Folgen der Kündigung

Grundsätzlich steht einer Kündigung der Kraftfahrzeugversicherung – egal, ob auf Basis des ordentlichen Kündigungsrechts oder durch die Aussprache der Sonderkündigung – nichts im Weg. Dennoch sollte jeder Halter diesen Schritt planen – gerade im Zusammenhang mit einem Anbieterwechsel. Scheitert dieser, verstößt man unter Umständen unfreiwillig gegen das Pflichtversicherungsgesetz – und muss mit Folgen rechnen.

Einzelnachweise


  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) - § 96 Kündigung nach Veräußerung
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) - § 92 Kündigung nach Versicherungsfall

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