Grundsätzlich ist es für den Geschädigten nach einem Autounfall möglich, eine Entschädigung zu bekommen, wenn das Auto nach einem Unfall, der nicht selbst verschuldet wurde, in die Werkstatt muss. Aber was muss man bei einer Nutzungsausfallentschädigung beachten?
Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung
Wer erhält nach einem Unfall eine Nutzungsausfallentschädigung? Grundsätzlich kann derjenige eine Entschädigung für den Nutzungsausfall erhalten, der den Unfall nicht verschuldet hat. Wenn jemand Ihr Auto bei einem Unfall so stark beschädigt, dass Sie nicht mehr zur Arbeit fahren können, muss die Versicherung des Unfallverursachers für die Zeit aufkommen, in der die Nutzung des Autos ausfällt. Daher der Begriff Nutzungsausfallentschädigung.
- Wie lange eine Nutzungsausfallentschädigung geltend gemacht werden kann, entscheidet ein Gutachter. Der Gutachter bewertet den Schaden und schätzt ein, wie viele Tage die Werkstatt für die Reparatur des Schadens benötigt.
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Voraussetzungen für Nutzungsausfallentschädigung
Wichtig ist, dass eine Nutzung des Autos definitiv vorliegt, wenn ein Ausfall entschädigt werden soll. Dazu muss beispielsweise das Auto als Transportmittel zur Arbeit dienen. Sogar für die Nutzung des Autos von Familienmitgliedern kann entschädigt werden. Das tritt beispielsweise dann auf, wenn der geschädigte Fahrer im Krankenhaus behandelt werden muss und das Auto gar nicht nutzen kann. Hier muss glaubhaft gemacht werden, dass das Auto während der Zeit von jemand anderem genutzt wird.
Was sind Nutzungswillen und Nutzungsmöglichkeit?
Bei den Voraussetzungen für die Nutzung des Fahrzeugs, wird beispielsweise zwischen Nutzungswillen und Nutzungsmöglichkeit unterschieden.
Nutzungswillen
Der Nutzungswillen tritt dann ein, wenn Sie das Auto täglich für die Fahrt zur Arbeit benötigen und der Unfall am Anfang der Woche stattgefunden hat. Dann muss natürlich für die Zeit, in der das Fahrzeug nicht als Transportmittel zur Arbeit genutzt werden kann, entschädigt werden.
Nutzungsmöglichkeit
Die Nutzungsmöglichkeit beschränkt sich nicht nur auf Sie, sondern kann auf Familienmitglieder ausgeweitet werden.
Berechnung für Nutzungsausfallentschädigung
Wie wird die Nutzungsausfallentschädigung berechnet? Dabei orientiert man sich an der Eurotax Schwacke Tabelle, die alle Autos bewertet. Dabei gilt, dass ältere Autos niedriger bewertet werden als neue. In der Nutzungsausfalltabelle werden auch besser ausgestattete Fahrzeuge höher bewertet als einfache Modelle.
Kein Unterschied wird bei Diesel und Benziner gemacht. Je älter und kleiner und schlechter ausgestattet, desto geringer ist auch die Entschädigung bei Nutzungsausfall. Außerdem wird auch am Neupreis eines Wagens gemessen. Die Rückstufung innerhalb der Gruppen erfolgt auch in den Stufen 1-5 Jahre alt, 5-10 Jahre alt, und ältere Modelle. Bei der Eurotax Schwacke Nutzungsausfalltabelle gibt es:
- 11 Gruppen, in die Fahrzeuge eingeteilt werden
- Gruppe A erhält einen Tagessatz von 23 Euro
- Die höchste Einstufung gilt für Gruppe L: 175 Euro Nutzungsausfallentschädigung pro Tag
- Beim Einfordern der Entschädigung für Nutzungsausfall muss nachgewiesen werden, dass das Auto instandgesetzt wurde. Die Reparatur-Rechnung der Werkstatt unbedingt aufheben oder die Reparatur von einem sachverständigen Gutachter durchführen lassen.
Nutzungsausfallentschädigung: Wichtige Fakten
Unverschuldet kann nach einem Unfall Entschädigung für Nutzungsausfall eingefordert werden. Für die Entschädigung muss Nutzungswillen oder Nutzungsmöglichkeit nachgewiesen werden. Der Unfallschaden muss mit Nachweis instandgesetzt werden.
Die Bemessung der Entschädigung erfolgt über eine Nutzungsausfalltabelle. Statt einer Entschädigung kann ein Mietwagen eingefordert werden.
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Pflichtversicherungsgesetz →
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