Auch der Arbeitgeber muss Sozialabgaben entrichten und diese mit einkalkulieren. Nicht nur als Arbeitnehmer zahlt man beispielsweise die Kosten der Krankenversicherung, auch der Arbeitgeber hat Lohnnebenkosten.
Arbeitgeberanteil
Die Abgaben zur Sozialversicherung werden auf den Brutto-Lohn des Arbeitnehmers berechnet. Konkret zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Rentenbeitrags in Höhe von 9,35 Prozent, die Hälfte zur gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 7,3 Prozent, einen Anteil zur Arbeitslosenversicherung in Höhe von 1,5 Prozent und einen Beitrag in Höhe von 1,275 Prozent zur Pflegeversicherung. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung trägt der Arbeitgeber allein in Höhe von 1,6 Prozent.
Tabellarisch dargestellt teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur Sozialversicherung wie folgt:
Arbeitgeberanteil | Arbeitnehmeranteil | |
---|---|---|
Rentenversicherung | 9,35 % | 9,35 % |
Krankenversicherung | 7,3 % | 7,3 % |
Arbeitslosenversicherung | 1,5 % | 1,5 % |
Pflegeversicherung | 1,,275 % | 1,275 % Zuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren: 0,25 % |
Gesetzliche Unfallversicherung | 1,6 % | 0% |
Für die Berechnung der Lohnnebenkosten kann auch der Arbeitgeber den Brutto Netto Rechner nutzen. Die Lohnnebenkosten ähneln, bis auf die Unfallversicheurng, denen der Steuern und Sozialabgaben der Arbeitnehmern.
Nettolohn berechnen
Brutto Netto Rechner für Arbeitgeber
Der Brutto Netto Rechner für den Arbeitgeberanteil rechnet die Sozialabgaben zusammen, die dann auf das Bruttogehalt aufzuschlagen sind. Dabei ist zum einen aus dem Brutto-Entgelt ein Netto-Gehalt zu ermitteln, das direkt an den Arbeitnehmer zu zahlen ist.
Der Arbeitgeber investiert aber nicht nur das Netto-Entgelt in den Arbeitnehmer, sondern hat sich auch an den Sozialversicherungsbeiträgen zu beteiligen. Spezielle Online-Rechner können die mit einem Arbeitsverhältnis entstehenden Gesamtkosten vorab berechnen.
Der Gesetzgeber verpflichtet ihn, den Arbeitnehmeranteil der auf das Brutto-Gehalt entfällt, einzubehalten und diesen zusammen mit seinem Anteil an den Sozialabgaben direkt an die staatlichen Träger abzuführen. Es ergeben sich als Gesamtlohnkosten so für ihn folgende Größen:
- Bruttolohn für den Arbeitnehmer - einschließlich des Arbeitnehmeranteils der Abgaben
- Rund die Hälfte der gesamten Sozialabgaben zusätzlich, diese hat der Arbeitgeber zu tragen
Um sich über die zu erwartende Kostenbelastung pro Arbeitnehmer zu informieren, muss der Arbeitgeber also nicht nur den Bruttolohnbetrag kennen, sondern auch die Höhe der entsprechenden Sozialabgaben berechnen.
Die Arbeitskosten für den Arbeitgeber betragen im bundesweiten Durchschnitt laut Statistischem Bundesamt aktuell 35 Euro pro Stunde. Arbeitskosten bedeuten immer eine Kombination aus Bruttoverdienst und Lohnnebenkosten. Die Lohnnebenkosten sind vor allem die Sozialbeiträge, die die Arbeitgeber leisten muss. Diese liegen aktuell bei 22%. Deutschland liegt in der EU bei den Arbeitskosten noch hinter den Niederlanden und Skandinavien. Trotzdem befindet sich Deutschland innerhalb der Europäischen Gemeinschaft mit den Arbeitskosten auf dem aktuell 6. Rang.
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Arbeitgeberbelastung beim Brutto und Netto
Das Netto-Gehalt ist für den Arbeitnehmer der um Lohnsteuer und Sozialabgaben bereinigte Bruttolohn. Für den Arbeitgeber hingegen ist die Bruttobelastung der mit dem Arbeitnehmer vereinbarte Bruttolohn zuzüglich des auf ihn entfallenden Anteils an den gesamten Sozialabgaben, da sich beide Parteien letztere fast teilen.
- Ein Arbeitnehmer erhält einen Bruttolohn von 3.000 Euro in Steuerklasse 1.
Die Beiträge der Sozialabgaben sind:
Rentenversicherung 280,50
Krankenversicherung 249,00
Pflegeversicherung 45,75
Arbeitslosenversicherung 45,00
= 620,25 Euro Lohnnebenkosten
Der Arbeitgeber muss für seinen Angestellten also Kosten von 3.620,25 Euro einplanen.
Arbeitgeberanteil beim Brutto Netto: Häufige Fragen
Beispielsweise mit einer sogenannten Entgeltumwandlung: Hier investiert der Arbeitgeber in die Anlage einer betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitnehmer selbst zahlt einen Teil seines Bruttogehalts in die betriebliche Altersvorsorge ein und muss auf ein geringeres Bruttogehalt Sozialabgaben zahlen - genau wie der Arbeitgeber. Sein Anteil an den Sozialabgaben verringert sich dadurch ebenfalls.
Der Bruttolohn, den der Arbeitgeber zahlen muss, deckt den Anteil der Sozialabgaben, die der Arbeitnehmer abführt - nicht den Anteil, den der Arbeitgeber zahlt. Das heißt, dass der Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttolohn ca. die Summe der Sozialabgaben, die der Arbeitnehmer zahlt, auch noch auf den Bruttolohn zuschlagen muss.
Auf der Lohnabrechnung ist nicht verzeichnet, wie hoch der Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben ist. Da sich Arbeitnehmern und Arbeitgeber die Sozialabgaben fast genau zur Hälfte teilen, kann man ganz einfach den Arbeitgeberanteil berechnen: Dazu muss man lediglich die Sozialabgaben Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Rentenversicherung zusammenrechnen und hat dann die Summe, die der Arbeitgeber an Sozialleistungen übernimmt.
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch § 241 Allgemeiner Beitragssatz →
- Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch § 172 SGB →
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