Erbverzicht - Was ist das?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Im Grunde spricht man vom Erbverzicht, wenn ein Erbe, ein Pflichtteilsberechtigter oder ein Vermächtnisnehmer noch vor dem Erbfall mit dem Erblasser einen Vertrag abschließt, um von dem Anspruch auf das Erbe vollständig zurückzutreten oder zum Teil zu verzichten. Vor dem Erbverzicht ist es jedoch wichtig, sich ausgiebig mit dem Thema zu beschäftigen und sich die Folgen genauer anzuschauen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Folgen
  2. Arten

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Erbverzicht: Wie sehen die Folgen aus?

Durch den Erbverzicht kann man auf das zukünftige gesetzliche Erbrecht und auf das Pflichtteilsrecht verzichten. Wenn schließlich der Erbfall eintritt, wird der Verzichtende kein Erbe sein und hat kein Pflichtteilsrecht. Es gibt jedoch auch zwei weitere Optionen.

Möglich ist, auf das Erbrecht zu verzichten und zugleich das Pflichtteilsrecht vorzubehalten. In diesem Fall wird der Verzichtende im Erbfall vom Pflichtteilsrecht Gebrauch machen können.

Ebenso kann man nur auf das Pflichtteilsrecht verzichten. Durch diese Option hat der Verzichtende im Erbfall Anspruch auf das Erbrecht.

  • Sofern es beim Erbverzicht nicht anders bestimmt wurde, kann der Erbverzicht auch auf die Abkömmlinge ausgeweitet werden. Dadurch würden auch diese im Erbfall kein Erbe erhalten.

Die Erbverzicht Arten im Blick

Im Grunde gibt es zwei Arten des Erbverzichts.

Zu diesen gehören:

  • Die unentgeltliche Erbverzichtserklärung
  • Die entgeltliche Erbverzichtserklärung

Bei der unentgeltlichen Variante wird der Verzichtende auf das Erbe verzichten, ohne hierfür eine Abfindung zu bekommen. Die entgeltliche Variante kommt hingegen deutlich öfters vor. Hierbei wird der Verzichtende auf das Erbe verzichten und zwar gegen Zahlung einer Abfindung. Bei dieser Erbverzichtserklärung wird sich dementsprechend der Erblasser dazu bereiterklären, eine Abfindung zu erbringen. Der Verzichtende erklärt im Gegenzug, auf das Erbe zu verzichten.

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Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Erbrecht »

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