Unbefristeter Arbeitsvertrag mit Planungssicherheit

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Ein unbegrenzt gültiger arbeitsrechtlicher Vertrag kommt zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer zustande. Im Vertrag ist kein festes Datum vermerkt, an dem das Beschäftigungsverhältnis endet. Abgesehen von diesem Detail ist ein unbefristeter Vertrag im Großen und Ganzen mit einem befristeten Arbeitsvertrag identisch.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Welche Angaben muss ein unbefristeter Arbeitsvertrag enthalten?

In einem arbeitsrechtlichen Vertrag, der unbegrenzt gültig ist, sollten das aktuelle Datum und der Ort vermerkt sein. Ferner sollte der Arbeitsvertrag Auskunft über den Arbeitsort, die Merkmale der Tätigkeit und die Höhe des vereinbarten Gehalts liefern.

Der unbefristete Arbeitsvertrag sollte außerdem eine Angabe zur festgelegten wöchentlichen Zahl der Arbeitsstunden enthalten. Auch die Urlaubstage sind in dem Arbeitsvertrag festzuhalten.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Unbefristeter Arbeitsvertrag und die Probezeit

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist gemeinhin nicht sofort unbegrenzt gültig, sondern hat eine Probezeit, die als eine Art Testphase für beide Parteien zu verstehen ist.
Innerhalb dieser Frist ist es dem Arbeitgeber, als auch dem Arbeitnehmer möglich, eine Kündigung innerhalb einer vergleichsweise kurzen Zeit auszusprechen.

Der Arbeitnehmer findet in dieser Zeit heraus, ob er sich im Unternehmen wohl fühlt und den Anforderungen, die der Arbeitgeber an ihn stellt, gewachsen ist. Der Arbeitgeber schaut seinerseits, wie gut sich der Arbeitnehmer in das Unternehmen integriert und welche Leistung er erbringt.

  • Die Probezeit ist ebenfalls im Arbeitsvertag festgehalten und dauert zwischen drei und sechs Monaten an.

Unbefristeter Arbeitsvertrag - die Kündigungsfristen

Die Kündigungsfristen fallen unterschiedlich aus. Im Normalfall beträgt aber die Kündigungsfrist für einen Arbeitnehmer vier Wochen. Bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag entsprechen diese den Bestimmungen laut § 622 BGB. Gekündigt werden kann jeweils zum Fünfzehnten oder zum Ende des Monats.

Für den Arbeitgeber gelten andere Fristen. Diese sind davon abhängig, wie lange das Arbeitsverhältnis bestand.

Dauer des ArbeitsverhätnissesKündigungsfrist
zwei Jahreein Monat
fünf Jahrezwei Monate
acht Jahredrei Monate
zehn Jahrevier Monate
zwölf Jahrefünf Monate
15 Jahresechs Monate
20 Jahresieben Monate
  • Eine Einschränkung nimmt das Gesetz allerdings vor, da diese Fristen erst ab dem 25. Lebensjahr gelten.

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag geht aus einer Befristung hervor

Grundsätzlich ist es dem Arbeitgeber überlassen, ob er von Anfang an einen unbefristeten Vertrag ausstellt oder den Vertrag zunächst befristet. In den meisten Fällen baut ein unbefristeter Arbeitsvertrag auf einem befristeten Vertrag auf.

Ein Arbeitgeber ist dazu sogar gesetzlich verpflichtet, sobald er einen Mitarbeiter dreimal eine Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags zugesteht. Spätestens nach der dritten Verlängerung muss der befristete Arbeitsvertrag also in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt werden.

Unbefristeter Arbeitsvertrag und tarifliche Bestimmungen

Manche Verträge können hinsichtlich ihrer Bestimmungen von den gewöhnlichen Arbeitsverträgen abweichen. So fallen die unbefristeten Arbeitsverträge, die einem Tarif unterliegen, oftmals anders aus als außertarifliche Arbeitsverträge.

So kann es beispielsweise sein, dass Tarifverträge, die unbefristet sind, kürzere Kündigungsfristen festschreiben.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 611a Arbeitsvertrag »

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Arbeitsvertrag