Laut § 611 BGB halten die Beteiligten in einem schriftlichen Vertrag die Leistungen eines versprochenen Dienstes fest.
Inhaltsverzeichnis:
Welche Leistungen können einen Dienstvertrag begründen?
Jede Dienstart kommt für solch einen Vertrag in Betracht, also sowohl selbstständige und eigenverantwortliche, als auch untergeordnete und unselbstständige Dienste.
Auch Ärzte, Heilpraktiker oder Steuerberater arbeiten auf Grundlage eines Dienstvertrags.
Welcher Vertrag kann ein Dienstvertrag sein?
Folgende Vertragsarten können als berufliche Dienstverträge abgeschlossen werden:
- Arbeitsverträge
- Unterrichtsverträge
- Verträge für Ärzte und medizinisches Personal
- Telekommunikationsverträge
- Mandatsverträge
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Welche Rechte und Pflichten gelten für einen Dienstvertrag?
Vertragsschluss
Die Vereinbarung wird zwischen dem Dienstberechtigten und dem Dienstverpflichteten begründet und legt in der Regel nur eine bestimmte Tätigkeit, aber keine speziellen Leistungspflichten fest. Der Vertrag legt wiederum für die ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung fest.
Besondere Ausprägungen
Ein Dienstvertrag kann sich unter Umständen mit anderen Vertragsarten in bestimmten Punkten gleichen.
Verbots- oder sittenwidriger Dienstvertrag
Eine verbotene oder unwirksame Vereinbarung kann vorliegen, wenn sich eine Person zu einer dienstberechtigten Tätigkeit verpflichtet, ohne die dafür erforderlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies betrifft beispielsweise Dienstverträge von Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern. Weiterhin kann ein solcher Vertrag als sittenwidrig gelten, wenn er sexuelle Anspielungen oder Auskünfte über solche persönlichen Verhaltensweisen enthält.
Leistungsbefreiung oder Tod des Dienstverpflichteten
Sofern ein Hindernis entsteht, das die Leistungserbringung erschwert oder unmöglich macht, so kann der Anspruch auf die Leistung auch nachträglich ausgeschlossen werden. Bei einem Todesfall des Dienstverpflichteten endet der Anspruch auf die vereinbarte Tätigkeit. Der Anspruch erlischt ebenfalls, wenn sich die Dienstleistung verzögert oder mangelhaft ausgeführt wird.
Wie endet der Dienstvertrag?
Das Dienstverhältnis kann durch folgende Sachverhalte enden:
- Die festgelegte zeitliche Dauer für das Dienstverhältnis endet.
- Der Dienstvertrag wird ordentlich oder außerordentlich gekündigt.
- Beide Parteien vereinbaren eine Aufhebungsvereinbarung.
- Der Dienstverpflichtete stirbt.
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 611 Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag »
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