Ein Ausbildungsvertrag ist für einen Azubi das wichtigste Dokument. Dieser schriftliche Vertrag schließt der Auszubildende mit seinem Ausbildungsbetrieb ab.
- Sofern der Auszubildende bei Beginn der Ausbildung unter 18 Jahre alt ist, müssen die gesetzlichen Vertreter ( in der Regel die Eltern) dem Vertrag zustimmen.
Welche Inhalte legt der Ausbildungsvertrag fest?

- Vertragspartner (zwischen Ausbildungsbetrieb und Azubi)
- Dauer der Ausbildung (eine duale Ausbildung dauert üblicherweise drei Jahre)
- Probezeit (beträgt mindestens vier Wochen, kann aber auch bis zu drei oder sechs Monaten dauern)
- Art der Ausbildung inklusive Ausbildungsinhalte
- Das Ziel der Ausbildung - was soll der Azubi nach drei Jahren wissen und können?
- Ausbildungsorte, Beginn und Enddatum der Ausbildung
- Pflichten des Betriebes und Pflichten des Azubis
- Höhe und Zahlungsdatum der Vergütung (meist zum ersten oder fünfzehnten des Monats)
- geregelte Arbeitszeit und vereinbarter Urlaub (Auszubildende haben rund 25 Urlaubstage im Jahr)
- Kündigungsfristen
- Verhalten im Krankheitsfall, sonstige Streitpunkte
- Hinweis auf zugrundeliegende Tarifverträge oder sonstige Bestimmungen
Was passiert mit dem unterschriebenen Ausbildungsvertrag?
- Der Betrieb schickt den Vertrag an die zuständige Industrie- und Handelskammer.
- Diese prüft, ob der Vertrag den gesetzlichen Regelungen und Anforderungen entspricht.
- Ist der Vertrag korrekt, wird er fortan in ein Verzeichnis aufgenommen, abgestempelt und an den Betrieb zurückgesendet.
Welche Vereinbarungen sind unzulässig im Ausbildungsvertrag?
Regelungen für die Zeit nach der Ausbildung | Der Vertrag darf keine Bestimmungen enthalten, die für die Zeit nach der Ausbildung gelten. |
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Beschäftigung bei anderen Unternehmen | Der Vertrag darf es dem Auszubildenden nicht untersagen, seinen künftigen Beruf nach Ausbildungsende bei einem Konkurrenten auszuüben. |
Aufforderung einer Entschädigung | Der Vertrag darf den Auszubildenden in keinster Weise zu einer Aufwandsentschädigung veranlassen. |
Vertragsstrafen | Jegliche Art von Vertragsstrafen, zum Beispiel in dem Fall, wenn sich der Azubi doch nicht für die Ausbildung entscheidet, sind verboten. |
Pauschbeträge | Pauschbeträge oder Schadensersatzansprüche sind in dem Vertrag nicht erlaubt. |
Einzelnachweise und Quellen
Krausser-Raether, Helga: Erfolgreich zum Ausbildungsplatz. »
Püttjer, Christian/ Schnierda, Uwe: Von der Schule zum Ausbildungsplatz. »
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