Tarifvertrag bietet Arbeitnehmern Sicherheit

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Ein Tarifvertrag wird zwischen der Gewerkschaft und einem Arbeitgeber geschlossen. Der Vertrag beinhaltet u.a. Regelungen zu Urlaub, Arbeitszeiten und den zu zahlenden Arbeitslöhnen.

Der Tarifvertrag ist ein allgemein verbindlicher, rechtlich abgesicherter und einklagbarer Vertrag, der Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer an die durch ihn festgelegten Bedingungen bindet. Dies gilt auch, wenn sie den vertragschließenden Parteien, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden nicht angehören.

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Tarifvertragsarten

Es gibt drei verschiedene Tarifvertragsarten:

Mantel- oder Rahmentarifvertrag

Laufzeit: mehrjährige Laufzeit

Regelungen: Arbeitsbedingungen, wie zum Beispiel Arbeitszeit, Urlaubszeit, Pausen, Urlaubgeld, Mehrarbeit, Kündigung

Lohn- und Gehaltstarifvertrag

Laufzeit: in der Regel ein Jahr

Regelungen: Höhe der Entlohnung, Zuschläge für den Arbeitnehmer

Lohn- und Gehaltsrahmentarifvertrag

Laufzeit: lange Laufzeit (über Jahre und Jahrzehnte)

Regelungen: Bereiche der Entlohnung, die länger unverändert bleiben, wie zum Beispiel die Tarifgruppen-Bezeichnung oder die Grundsätze der Arbeitsbewertung

Die Funktionen vom Tarifvertrag

Es gibt mehrere Funktionen eines Tarifvertrags im Tarifvertragsrecht. Dazu gehören die Schutzfunktion, die Friedensfunktion, die Ordnungs- und Verteilungsfunktion.

Die Schutzfunktion legt fest, dass es unabdingbare Mindestarbeitsbedingungen gibt, von denen nicht zu Lasten des Arbeitnehmers abgewichen werden darf.

Bei der Friedensfunktion wird zwischen der absoluten und relativen Friedenspflicht unterschieden. Die absolute Friedenspflicht bedeutet keinerlei Arbeitskämpfe. Die relative Friedenspflicht beinhaltet keine Arbeitskämpfe zumindest wegen des tariflich geregelten Inhalts.

Die Ordnungsfunktion gewährt die Richtigkeit der Arbeitsverträge.

Durch die Verteilerfunktion enthält ein Tarifvertrag Lohnregelungen, wie zum Beispiel die Höhe des Lohns, das Verhältnis der Löhne untereinander und die Vergütungsgruppen.

  • Ein Tarifvertrag wird oft von Gewerkschaften ausgehandelt, damit die Arbeitnehmer mit einem sicheren monatlichen Gehalt rechnen können. Interessant zu wissen ist, dass laut Statistischem Bundesamt nicht einmal die Hälfte aller Arbeitnehmer nach einem Tarifvertrag arbeiten. Aktuell arbeiten nur 45% aller Arbeitnehmer nach Tarifvertrag und 55% der Arbeitnehmer ohne Tarifvertrag. In der öffentlichen Verwaltung arbeiten 100% der Angestellten nach Tarifvertrag - diese Arbeitnehmer sind Beamte und erhalten nach der aktiven Arbeitszeit eine Pension. Allerdings sind in dem wichtigen Berufszweig Gesundheit und Soziales nur 39% der Beschäftigten von einem Tarifvertrag abgesichert. Am wenigsten nach Tarifvertrag geregelt sind die Arbeitnehmer in der Landwirtschaft und Forsterei. Nur 20% arbeiten hier nach Tarifvertrag.
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Vorteile vom Tarifvertrag

Die Tarifverträge regeln die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Die Vereinbarungen des Tarifvertrages sind für beide Parteien verbindlich. Die Vorteile des Tarifvertrages für den Beschäftigten sind die Sicherung wichtiger Rechte, die Absicherung und die relative Unabhängigkeit gegenüber dem Arbeitgeber. Die Arbeitsbedingungen des Arbeitnehmers im Beruf basieren auf den Vertragsbestimmungen und nicht auf den Unternehmensbestimmungen. Der Tarifvertrag gewährleistet dem Arbeitnehmer auch den zugesagten Branchenlohn.

  • Im Gegensatz zu dem einzelnen Arbeitsvertrag eines Arbeitnehmers, ist der Tarifvertrag für eine festgelegte Dauer gültig und darf in dieser Zeit auch nicht verändert werden.

Auch die Arbeitgeberseite kann die Vorteile durch den Abschluss eines Tarifvertrages genießen. Der Tarifvertrag vereinfacht den Abschluss von Arbeitsverträgen. Es müssen nun nicht alle Einzelheiten gesondert beschlossen werden.

Die festgelegte Regelung eines Vertrages erspart den Arbeitgebern immer wiederkehrende Verhandlungen mit neuen Mitarbeitern über Lohn, Zuschläge und Urlaubsansprüche. Der daraus entstehende Arbeits- und Zeitaufwand entfällt.

Außerdem werden Ungerechtigkeiten unter der ganzen Belegschaft vermieden. Diese Gleichstellung unter den Arbeitnehmern äußert sich in einem friedlichen Arbeitsklima eines Unternehmens und schafft die Grundlage für Gerechtigkeit und Chancengleichheit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Tarifvertragsgesetz (TVG) »

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