Die Steuertabellen für die Einkommensteuer wurden erstellt, um schnell die zu entrichtende Einkommensteuer berechnen zu können. Zur Zahlung der Einkommensteuer ist jeder verpflichtet, der Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit bezieht. Steuertabellen geben einen schnellen Überblick über verschiedene Steuerbeträge, die in den Steuerklassen und bei verschiedenen Familien- und Angestelltenverhältnissen gezahlt werden müssen.

Steuertabellen - Diese gehören dazu:
Die Splittingtabelle für Einkommensteuerbelastung wird für Ehepaare angewandt. Hierbei werden beide Einkommen zusammengefasst und davon die Hälfte genommen. Die Höhe der Einkommensteuer wird dann in der Grundtabelle für Einkommensteuerbelastung abgelesen und anschließend verdoppelt.
Des Weiteren gibt es eine Grundtabelle für Durchschnittsbelastung, die in der Datensammlung zur Steuerpolitik des Jahres 2020 zu finden ist. Die Einkommensteuer beträgt einen großen Teil der allgemeinen Steuerschuld, die jeder Bürger zu tragen hat. Um einen Überblick über die durchschnittliche Belastung zu bekommen, die durch die Einkommensteuer entsteht, wurde die Tabelle für die Durchschnittsbelastung erstellt.
Ebenfalls gibt es für Ehepaare eine Splittingtabelle für Durchschnittsbelastung, zu finden in der Datensammlung zur Steuerpolitik.
Die Durchschnittsbelastung gibt an, wie groß der prozentuale Anteil der Einkommensteuer ist. Der Anteil wird auf das zu versteuernde Einkommen berechnet.
Wie bei den Steuertabellen für die Einkommensteuer wird auch hier zwischen der Grund- und der Splittingtabelle unterschieden.
Die Grundtabelle wird für Alleinstehende und getrennt lebende Ehegatten angewendet, die Splittingtabelle für Ehegatten.
- Die Regelungen zu Ehegatten und Ehen gelten auch für Lebenspartner und Lebenspartnerschaften.
Außer den Steuertabellen für die Einkommensteuer und für die Durchschnittsbelastung existiert noch eine Tabelle für die Grenzbelastung. Diese gibt an, welche Steuern auf zusätzliches Einkommen, neben dem schon angegebenen, zu entrichten wären, also welche Steuern für jeden weiteren Euro fällig werden.
Die Höhe der Grenzbelastung liegt immer über der Durchschnittsbelastung. Die Werte nähern sich jedoch an, je höher das zu versteuernde Einkommen ist. Wie bei den übrigen Daten auch wird hier zwischen einer Grundtabelle für Grenzbelastung und einer Splittingtabelle für Grenzbelastung für Ehepaare unterschieden.
Fallende Belastung im Laufe der Zeit
Aus den Tabellen für die Grenzbelastung wird ersichtlich, dass diese in der Zeit zwischen 1958 und 2010 stark gesunken ist. Auch für die Grenzbelastung steht wieder jeweils eine Grund- und eine Splittingtabelle zur Verfügung.
Schwerpunkte der Verteilung der Einkommensteuer
Den größten Teil der Steuerschuld für die Einkommensteuer tragen Haushalte mit einem mittleren Einkommen. Seit 2007 existiert die Reichensteuer, mit der Einkommen über 274.613 Euro stärker besteuert werden. Haushalte mit Geringverdienern sind von der Zahlung der Einkommensteuer befreit. Dies muss von der Mittelschicht ausgeglichen werden.
Steuertabelle - alle relevanten Zahlen und Daten auf einen Blick
Die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge sind auch für die Anwendung der Steuertabellen relevant, weshalb sie hier in einer tabellarischen Übersicht aufgeführt werden sollen.
Abgabenart | Arbeitnehmer | Arbeitgeber |
---|---|---|
Gesetzliche Krankenversicherung | 7,3% + Zusatzbeitrag | 7,3% |
Kirchensteuer | 9% Ausnahme: Baden-Wüttemberg u. Bayern: 8% | |
Rentenversicherung | 9,3% | 9,3% |
Pflegeversicherung | 1,525% Kinderlose älter als 23 bezahlen zusätzlich 0,25%. | 1,525% |
Arbeitslosenversicherung | 1,25% Sachsen: 2,025% | 1,25% Sachsen: 1,025% |
Knappschaftliche Rentenversicherung | 9,3% | 15,4% |
- Zusätzlich abgezogen wird der Solidaritätszuschlag. Dieser ist in Höhe von 5,5% der Lohnsteuer zu entrichten.
Darauf beruhend liegen den Lohnsteuertabellen für 2021 einige grundsätzliche Annahmen zugrunde:
- Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung liegt bei 58.050 Euro (\2020: \56.250 Euro).
- Für diese beträgt der ermäßigte Beitragssatz (§ 243 SGB V) nach wie vor 14,0%.
- Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt bei 0,9%.
- Die Beitragsbemessungsgrenze West (BBG West) in der allgemeinen Rentenversicherung liegt bei 85.200 Euro (\2020: \82.800 Euro).
- Die Beitragsbemessungsgrenze Ost (BBG Ost) in der allgemeinen Rentenversicherung liegt bei 80.400 Euro (\2020: \77.400 Euro).
- Der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung beträgt 18,6%.
- Nach §39b Absatz 4 EStG beträgt der Teilbetrag der Vorsorgepauschale für die Rentenversicherung 50% (2016: 64%).
Diese Lohnsteuertabelle gilt für alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Dabei ist die Vorsorgepauschale innerhalb jeder Steuerklasse abhängig von der Höhe des Gehalts bzw. des Arbeitslohns.
Steuerklasse | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
---|---|---|---|---|---|---|
Grundfreibetrag | 9.744 Euro | 9.744 Euro | 19.488 Euro | 9.744 Euro | --- | --- |
Arbeitnehmerpauschbetrag | 1.000 Euro | 1.000 Euro | 1.000 Euro | 1.000 Euro | 1.000 Euro | --- |
Sonderausgabenpauschbetrag | 36 Euro | 36 Euro | 36 Euro | 36 Euro | 36 Euro | --- |
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende | --- | 4.008 Euro | --- | --- | --- | --- |
Lohnsteuergrenze für Jahreslohn | 12.972 Euro | 15.336 Euro | 24.660 Euro | 12.972 Euro | 1.248 Euro | |
Lohnsteuergrenze für Monatslohn | 1.081 Euro | 1.278 Euro | 2.055 Euro | 1.081 Euro | 104 Euro |
Die besondere Lohnsteuertabelle findet Anwendung bei allen nicht sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern, zum Beispiel Beamten, Berufssoldaten oder Richtern.
Auch bei Anwendung der besonderen Lohnsteuertabelle ist die Vorsorgepauschale innerhalb jeder Steuerklasse abhängig von der Höhe des Gehalts.
Steuerklasse | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
---|---|---|---|---|---|---|
Grundfreibetrag | 9.744 Euro | 9.744 Euro | 19.488 Euro | 9.744 Euro | --- | --- |
Arbeitnehmerpauschbetrag | 1.000 Euro | 1.000 Euro | 1.000 Euro | 1.000 Euro | 1.000 Euro | --- |
Sonderausgabenpauschbetrag | 36 Euro | 36 Euro | 36 Euro | 36 Euro | 36 Euro | --- |
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende | --- | 4.008 Euro | --- | --- | --- | --- |
Lohnsteuergrenze für Jahreslohn | 11.018,99 Euro | 13.186,99 Euro | 20.859,99 Euro | 11.018,99 Euro | 1.186,99 Euro | 9,99 Euro |
Lohnsteuergrenze für Monatslohn | 918,24 Euro | 1.098,91 Euro | 1.738,33 Euro | 918,24 Euro | 98,91 Euro | 0,83 Euro |
- Da in der besonderen Lohnsteuertabelle bei der Vorsorgepauschale der Teilbetrag zur gesetzlichen Rentenversicherung fehlt, wird hier bereits bei einem niedrigerem Arbeitsentgelt Lohnsteuer erhoben als in der allgemeinen Lohnsteuertabelle.
In unseren Erbschafts- und Schenkungssteuer Tabellen sehen Sie übersichtlich, in welche Steuerklasse Sie als Erbe gehören und welche Steuerfreibeträge gelten.
In der zweiten Tabelle sehen Sie, zu welchem Prozentsatz Sie bestimmte Summen versteuern müssen. Dabei sind die Freibeträge aus der ersten Tabelle bereits vom geerbten Gesamtbetrag abgezogen worden.
Verwandtschaftsverhältnis | Steuerklasse | Steuerfreibetrag |
---|---|---|
Ehegatten, Lebenspartner | I | 500.000 Euro |
Kinder, Enkelkinder (wenn diese Waisen sind), Stiefkinder, Adoptivkinder | I | 400.000 Euro |
Enkelkinder | I | 200.000 Euro |
Eltern, Großeltern | I | 100.000 Euro |
Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder etc. | II | 20.000 Euro |
Nicht verwandte Erben | III | 20.000 Euro |
Alle Personen der Steuerklasse I | I | Hausrat und persönliche Gegenstände bis 41.000 Euro |
Höhe des Erbes (nach Abzug Steuerfreibetrag) in Euro | Steuersatz Steuerklasse I | Steuersatz Steuerklasse II | Steuersatz Steuerklasse III |
---|---|---|---|
Bis zu 75.000 Euro | 7% | 15% | 30% |
Bis zu 300.000 Euro | 11% | 20% | 30% |
Bis zu 600.000 Euro | 15% | 25% | 30% |
Bis zu sechs Millionen | 19% | 30% | 30% |
Bis zu 13 Millionen | 23% | 35% | 50% |
Bis zu 26 Millionen | 27% | 40% | 50% |
Mehr als 26 Millionen | 30% | 43% | 50% |
Wichtige Steuertabellen in der Übersicht
Welche Tabelle? | Für wen? |
---|---|
Grundtabelle für Einkommensbelastung | ledige und getrennt lebende Arbeitnehmer |
Splittingtabelle für Einkommensbelastung | verheiratete Arbeitnehmer |
Grundtabelle für Durchschnittsbelastung | ledige und getrennt lebende Arbeitnehmer |
Splittingtabelle für Durchschnittsbelastung | verheiratete Arbeitnehmer |
Grundtabelle für Grenzbelastung | ledige und getrennt lebende Arbeitnehmer |
Splittingtabelle für Grenzbelastung | verheiratete Arbeitnehmer |
Allgemeine Lohnsteuertabelle | Alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer |
Besondere Lohnsteuertabelle | Alle nicht-sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer (z.B. Beamte, Richter, Berufssoldaten) |
Erbschaftssteuertabelle | alle Erben |
Steuertabellen - die wichtigsten Fakten
- Die Steuertabellen sollen die Berechnung der Einkommensteuer vereinfachen.
- Als Berechnungsgrundlage dient das zu versteuernde Einkommen.
- Splittingtabellen sind nur für Ehepaare wichtig.
- Wichtige Steuertabellen sind die Lohnsteuer- und Erbschaftssteuertabellen.
- Wer weniger als 9.744 Euro im Jahr verdient, braucht keine Einkommensteuer zu zahlen.
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium für Finanzen: Grundtabelle→
- Bundesministerium für Finanzen: Übersicht zur Einkommensteuer-Tarifbelastung →
- Bundesministerium für Finanzen: Durchschnittsbelastung →
- Bundesministerium für Finanzen: Durchschnittsbelastung Splittingtabelle →
- Bundesministerium für Finanzen: Grenzbelastung Grundtabelle →
- Bundesministerium für Finanzen: Grenzbelastung Splittingtabelle →
- Bundesministerium für Finanzen: Erstellung von Lohnsteuertabellen→
- Bundesministerium für Finanzen: Steuerliche Entlastungen für Arbeitnehmer, Familien und Alleinerziehende →
- Bundesministerium für Finanzen: Merkblatt zur Steuerklassenwahl →
- Bundesministerium für Finanzen: Erbschafts- und Schenkungsteuer→
- Bundesministerium für Finanzen: Datensammlung zur Steuerpolitik →
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