Diese Regeln gelten für den Urlaubsanspruch bei Krankheit

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Arbeitnehmer fürchten bei Krankheit, dass sie ihren Urlaubsanspruch verlieren könnten. Das Gesetz schließt dies zwar eigentlich aus, doch vor den Gerichten herrscht Unklarheit. Insbesondere bei Langzeiterkrankungen könnte es zu Schwierigkeiten kommen.

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Wieso erwirbt man einen Urlaubsanspruch bei Krankheit?

Wer krank geschrieben ist, darf laut Gesetz nicht arbeiten, da er arbeitsunfähig ist. Wer sich an das Gesetz hält, darf daraus keine Nachteile bezüglich seines Arbeitsvertrags erleiden. Krankschreibungen sorgen deshalb nicht dafür, dass man keine weiteren Urlaubstage erwerben kann.

Zweifelt der Arbeitgeber die Diagnose an, kann er den Arbeitnehmer als Kontrolle zum Amtsarzt schicken. Es gilt also: Man erwirbt trotz Krankheit einen Urlaubsanspruch.

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Welches Problem stellt sich beim Urlaubsanspruch bei Krankheit?

Die entscheidende Frage lautet allerdings nicht, ob man einen Urlaubsanspruch bei Krankheit erwirbt, sondern wie und wann man ihn geltend machen muss?

Hierüber haben sich die deutschen und europäischen Gerichte in der Vergangenheit wüst gestritten. Die höchste deutsche Rechtsprechung sagt, dass man den Urlaub bis zum 31. März des Folgejahres genommen haben muss. Da Kranke keinen Urlaub nehmen können, haben Langzeitpatienten ein Problem:

Sie können ihren Urlaubsanspruch gar nicht wahrnehmen, weil die zusätzlichen drei Monate nicht ausreichen.

Was sagen die Gerichte?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Jahr 2009 den höchsten deutschen Richterspruch deshalb in einem Urteil mit dem Aktenzeichen C-350/06 kassiert.

Der Urlaubsanspruch bei Krankheit verjährt jetzt nicht mehr. Die Richter in Luxemburg legten fest, dass der Urlaub genommen werden müsse oder auszuzahlen sei.

Der Streitfall ist damit aber offenbar nicht zu Ende: 2012 entschied das Bundesarbeitsgericht (Aktenzeichen 9 AZR 353/10) erneut, dass es eine Frist zu geben habe:

Diese wurde auf 15 Monate festgesetzt. Der Urlaubsanspruch aus dem Jahr 2013 wäre demnach bis zum 31.März 2015 wahrzunehmen. Diese Regelung soll verhindern, dass Menschen mit Langzeiterkrankungen unendlich große Urlaubsansprüche sammeln können.

Hieran habe der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse. Die europäischen Richter haben dem Grundsatz in einem ersten Richterspruch zugestimmt.

Allerdings werden die 15 Monate vor dem EuGH erneut verhandelt. Urlaub und Krankheit - die letzte Strophe dieses Lieds ist noch nicht gesungen.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)
  2. Bundesministerium der Justiz: Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) - Erkrankung während des Urlaubs
  3. Gerichtshof der Europäischen Union: Arbeitsbedingungen – Arbeitszeitgestaltung – Richtlinie 2003/88/EG – Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub – Krankheitsurlaub – Jahresurlaub, der mit einem Krankheitsurlaub zusammenfällt – Abgeltung für bei Vertragsende wegen Krankheit nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub

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