Die Regeln für den Urlaubsanspruch in Elternzeit

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Welche Regeln gelten eigentlich für den Urlaubsanspruch in der Elternzeit? Tatsächlich werden die Urlaubstage durch jedem Monat Elternzeit um ein Zwölftel des Jahresurlaubs reduziert.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Wie verändert die Elternzeit den Urlaubsanspruch?

Der Anspruch auf Urlaub wird reduziert und zwar um ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat, den man in der Elternzeit ist.

Ein einfaches Beispiel soll dies verdeutlichen: Eine Arbeitnehmerin hat jährlich 24 Tage Urlaubstage zur Verfügung.

Sie arbeitet bis einschließlich August und setzt dann aus, um sich um ihre Familie zu kümmern. Für die vier Monate, die sie nicht tätig ist, werden ihr folglich acht Tage von ihrem Urlaubsanspruch abgezogen, da:

(24 x1/12) x 4 = 2x4 = 8

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Welche Folgen hat der durch die Elternzeit veränderte Urlaubsanspruch?

Während der der Zeit, in der man das Elterngeld bezieht, muss man aus offensichtlichen Gründen keinen Urlaub nehmen. Die verringerte Urlaubsanspruch wirkt sich nachlaufend aus.

Wieder soll hierfür das Beispiel von oben gelten: In diesem Fall hat die Dame allerdings bereits 17 Urlaubstage vor dem Mutterschutz genommen, obwohl ihr eigentlich nur 16 zustünden (24 - 8 = 16).

Sie hat also einen Tag zu viel genutzt. Dieser wird ihr von ihrem Anspruch an Urlaubstagen abgezogen, wenn sie wieder auf ihren Arbeitsplatz zurückkehrt.

Der Umkehrschluss ist ebenso zulässig: Gesetzt den Fall, die Dame hätte erst zehn ihrer 16 Urlaubstage genutzt, so dürfte sie die weiteren sechs mit herüber in das erste Jahr ihrer Rückkehr an ihren Arbeitsplatz nehmen.

Erwirbt man während der Elternzeit einen Urlaubsanspruch?

Das Elterngeld ist keine Sozial-, sondern eine Lohnersatzleistung. Aus diesem Grund wird häufig die Frage gestellt, ob man deshalb nicht auch während des entsprechenden Zeitraums einen Anspruch auf Urlaubstage ansammelt.

Die Antwortet lautet nein. Lediglich während des Mutterschutzes tickt die Uhr für die Urlaubstage weiter. Dieser gehört allerdings nicht zur Elternzeit.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) - Urlaub
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG) - Fortbestehen des Erholungsurlaubs bei Beschäftigungsverboten

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Urlaubsanspruch