So kann man seinen Urlaubsanspruch berechnen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Das Gesetz gewährt einen Mindesturlaub, der sich allerdings auf ein komplettes Arbeitsjahr bezieht. Den kompletten Jahresanspruch hat man nach sechs Monaten erworben. Wer also beispielsweise zum 1. Juli eines Jahres seine Stelle angetreten hat, hat mit dem 1. Januar seinen kompletten Urlaubsanspruch erworben.

In den ersten sechs Monaten erwirbt man pro Monat ein Zwölftel des gesetzlichen Mindestanspruchs oder aber der Tage, die im Vertrag festgehalten sind.

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Die Formel, mit der man den durch den Gesetzgeber vorgegebenen Urlaubsanspruch berechnen muss, lautet: 4 (für die Zahl der Wochen, die man pro Jahr wenigstens nicht zur Arbeit kommen muss) x Zahl der Tage, die man pro Woche arbeitet.

Was muss man berücksichtigen?

Zu berücksichtigen sind nur die Werktage, die man arbeitet - also alle Tage außer Sonn- und Feiertagen.

Dies bedeutet: Wer fünf Tage die Woche arbeitet, darf wenigstens 20 Tage pro Jahr Urlaub machen - ungebrochen der Tatsache, dass die entsprechende Person z.B. am Ostermontag nicht arbeiten muss.

Da dieser ein Feiertag ist, fällt er beim Berechnen nicht ins Gewicht. Er wird so gehandhabt, als sei er ein normaler Werktag.

Die entsprechenden Urlaubstage können nur ausgezahlt werden, wenn es zu einer fristlosen Kündigung kommt. Andernfalls muss der Arbeitgeber diese Tage gewähren. Es ist nicht gestattet, dass er diese seinem Arbeitnehmer praktisch abkauft.

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Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) - Teilurlaub
  2. Bundesministerium der Justiz: Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) - Wartezeit
  3. Bundesministerium der Justiz: Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) - Dauer des Urlaubs

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