Dieser Urlaubsanspruch besteht im Mutterschutz

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Der Mutterschutz hat die Aufgabe, werdende Mütter vor beruflichen Nachteilen zu schützen, die sich aus ihrer Schwangerschaft ergeben könnten. Das hat auch Einfluss auf den Urlaubsanspruch.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Welche Regeln gelten für den Urlaubsanspruch beim Mutterschutz?

Das Gesetz schreibt vor, dass von Beginn an der Schwangerschaft der sogenannte mütterliche Schutz greift, der eine Kündigung praktisch unmöglich macht.

Kurz vor der Geburt verbietet das Gesetz der Mutter sogar explizit, arbeiten zu gehen. Der entsprechende Zeitraum erstreckt sich auf mindestens acht Wochen nach der Geburt.

Dies bedeutet: Da die Mutter keine Chance hat, Arbeiten zu gehen, verlangt der Gesetzgeber, dass sämtliche betrieblichen Vereinbarungen so gehandhabt werden, als würde sie dies tun.

Sie hat also vollen Urlaubsanspruch und sammelt sogar neuerlichen an. Dies gilt jedoch ausdrücklich nur für den Mutterschutz.

Wird dieser durch die Elternzeit ergänzt, erlöschen die Regelungen für den Urlaub. Für jeden Monat Elternzeit darf der Arbeitgeber ein Zwölftel des Urlaubsanspruchs streichen.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Was ist beim Urlaubsanspruch im Mutterschutz zu beachten?

Wer sich in der Schutzzeit befindet, kann seinen Anspruch auf Urlaub nicht wahrnehmen, da das Arbeiten ohnehin untersagt ist. Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund festgelegt, dass sich die Fristen, bis zu dem man die Urlaubstage genommen haben muss, verlängern.

Die angesammelten Urlaubstage können entweder in dem laufenden Jahr, in dem man wieder in den Dienst zurückgekehrt ist, wahrgenommen werden - oder auch im Folgejahr.

In beiden Varianten darf man den Urlaub jeweils komplett wählen. Hat man ihn allerdings nicht in diesen gesetzten Fristen wahrgenommen, verfällt er. In der Kombination mit der Elternzeit bleibt der Urlaubsanspruch aus dem Mutterschutz bis zu drei Jahren bestehen.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG) - Fortbestehen des Erholungsurlaubs bei Beschäftigungsverboten
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) - Urlaub

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Urlaubsanspruch