Die Rentenbezugsmitteilung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Bei der Rentenbezugsmitteilung handelt es sich um die in Deutschland gemäß § 22a Einkommenssteuergesetz (EStG) vorgeschriebene Übermittlung aller zentralen Rentendaten an die "Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)".

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Wer muss die Rentenbezugsmitteilung übermitteln?

Zu dieser Mitteilung verpflichtet sind vor allem all die Institutionen, die mit dem Themenkomplex der Rente befasst sind. Dies sind in der Bundesrepublik Deutschland vor allem folgende Institutionen:

  • Träger der Gesetzlichen Rentenversicherung (GKV)
  • Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen
  • Berufsständische Versorgungseinrichtungen
  • Pensionsfonds
  • Pensionskassen
  • Versicherungsgesellschaften
  • Anbieter von Produkten im Bereich der Riester-Rente
  • Anbieter sogenannter Basisrenten

Die von den Trägern vorgenommene Übersendung der Rentenbezugsmitteilung ermöglicht es, dass die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) die Besteuerung von Leibrenten durchführen kann.

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Rentenbezugsmitteilung anfordern

Wer als steuerpflichtige Person eine jährliche Einkommenssteuererklärung abgeben möchte, der benötigt eine Rentenbezugsmitteilung der Deutschen Rentenversicherung zur Vorlage beim Finanzamt. Das funktioniert relativ unkompliziert, beispielsweise über die kostenfreie Hotline der Deutschen Rentenversicherung oder über ein Online-Formular.

Mithilfe der Mitteilung kann der Steuerpflichtige dann die Anlage R sowie die Anlage Vorsorgeaufwand der Steuererklärung korrekt ausfüllen. Aufgrund der in der ausgefüllten Anlagen und den darin stehenden Daten kann dann die Finanzbehörde die von ihr vorzunehmenden Berechnungen durchführen.

  • In einer solchen Rentenbezugsmitteilung sind alle Angaben zum Leistungsempfänger enthalten. Zudem werden beispielsweise Angaben zu eventuell abgetretenen Leistungen an Dritte gemacht. Sobald eine andere Person durch Abtretung zum Leistungsempfänger wird, ist er in dieser Rolle in der Mitteilung zu benennen.

Wer sich mit dem Erstellen einer Einkommenssteuererklärung nicht gut auskennt, sollte die Hilfe eines Steuerexperten in Anspruch nehmen. Er kann die richtigen Zahlen eintragen und kennt sich aufgrund seiner Berufserfahrung mit den Stolperfallen des Steuerrechts aus.

Verfahren der Rentenbezugsmitteilung bei der Steuererklärung

Das Rentenbezugsmitteilungsverfahren funktioniert zunächst ohne Mitwirkung des Steuerpflichtigen. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen erhält die Rentenbezugsmitteilung vom jeweiligen Träger und sendet diese dann an die jeweils zuständige Finanzbehörde des Bundeslandes, in dem der Steuerpflichtige bzw. Leistungsempfänger seinen Wohnsitz hat.

Der Steuerpflichtige fordert dann eine Rentenbezugsmitteilung bei der Rentenversicherung an und trägt die darin enthaltenen Zahlen und Daten in seine Steuererklärung ein. Dieses Rentenbezugsmitteilungsverfahren wurde im Zuge der nachgelagerten Besteuerung der Renten eingeführt, in deren Rahmen der die Alterseinkünfte erst dann besteuert werden, wenn sie ausgezahlt werden.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 22a »

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