Mit der privaten Rentenversicherung wird für den Ruhestand vorgesorgt. Schließlich ist vielen Beschäftigten klar, dass die gesetzliche Rente nicht mehr reicht.
Der Vorteil: Aus den privaten Sparverträgen kann man aussteigen. Allerdings können hierbei finanzielle Nachteile drohen. Wie kündigt man richtig? Gibt es Alternativen, die den Geldbeutel schonen?
Inhaltsverzeichnis:
Privatrente: Warum eigentlich kündigen?
Im Prinzip ist die private Rentenversicherung aus Sicht der Versicherten eine feine Sache. Man schließt den Vertrag ab, muss sich außer um die Beitragszahlung um nichts mehr kümmern – und hält später eine größere Summe in der Hand.
Leider entdecken Versicherte nach einigen Jahren, dass die Verträge nicht die erwartete Rendite abwerfen, oder es wird aus einem bestimmten Grund früher Geld benötigt. In dieser Situation wird schnell zum Vertrag gegriffen. Schließlich erfahren die Versicherungsnehmer hier, wann genau und unter welchen Kündigungsfristen der Vertrag aufgelöst werden kann.
Allgemein dürfte hier das Versicherungsjahr der relevante Zeitpunkt sein, die Kündigungsfrist in der Rentenversicherung liegt zwischen einem bis drei Monaten.
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Kündigen kostet Geld
Das Problem: Zwar zahlt der Versicherer Geld nach der Kündigung aus. Selten entspricht die Summe aber den eingezahlten Prämien.
Durch den Abzug von Verwaltungskosten in den ersten Jahren und Stornokosten reduziert sich der sogenannte Rückkaufswert in der Rentenversicherung deutlich. Nach dem Kündigen hat man schnell das Nachsehen. Gibt es bessere Varianten?
Ja – in Form des Verkaufs oder der Beitragsfreistellung. Über den Verkauf des Vertrags am Zweitmarkt werden häufig höhere Erlöse als im Vergleich zum Rückkauf erzielt. Allerdings muss die Rentenversicherung hierfür einige Bedingungen erfüllen.
Durch die Beitragsfreistellung fließen keine Gelder mehr in den Vertrag, der Versicherer nutzt das Kapital aber weiterhin. Der Vorteil: Versicherte partizipieren an den Erträgen der Anlage und können auf die Überschussbeteiligung hoffen.
Rentenversicherung kündigen – die Steuer
Ein Vertrag kann unter Umständen bei der Auszahlung steuerlich begünstigt werden. Ausschlaggebend sind hier:
- Laufzeit
- Alter des Versicherten zum Auszahlungszeitpunkt
- Abschlussdatum des Vertrags.
Wird die Versicherung gekündigt und erfüllt nicht alle Bedingungen, schlägt wie bei jeder anderen Geldanlage die Abgeltungssteuer zu.
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesfinanzministerium: Abgeltungsteuer »
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