Rentenanpassung - Wichtige Informationen im Blick

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Bei der Rentenanpassung handelt es sich um die jährliche Rentenerhöhung, die normalerweise zum 1. Juli des jeweiligen Jahres stattfindet. Über die Rentenanpassung wird in der Regel die Bundesregierung in einer Verordnung entscheiden. Diese Anpassung muss vom Bundesrat genehmigt werden. Alternativ kann die Rentenanpassung durch das Gesetz festgelegt werden.

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Welche Grundlage dient der Rentenanpassung?

Als Grundlage der Rentenanpassung dient die Entwicklung des aktuellen Rentenwerts. Auf diesen Wert nehmen sowohl die Rentenhöhe als auch die Hinzuverdienstgrenzen der Rentner Einfluss. Berechnet wird die Rentenanpassung auf der Grundlage der Rentenanpassungsformel.

Dabei findet die Anpassung unter der Berücksichtigung folgender Faktoren statt: Zum einen wird berücksichtigt, wie sich die Bruttolöhne innerhalb Deutschlands entwickeln. Zum anderen wird bei der Anpassung beachtet, wie sich der Rentenbeitrag in der Rentenversicherung verändert. Doch auch wie das Verhältnis der Beitragszahler und der Rentner über den Nachhaltigkeitsfaktor aussieht, wird bei der Anpassung nicht außer Acht gelassen. Dabei gilt im Grunde:

  • Sofern die Anzahl der Rentner und Rentnerinnen im Gegensatz zu den Zahlern der Rentenbeiträge sinkt, kommt es zu einer Erhöhung der Rente.
  • Verringert sich der Satz für den Rentenbeitrag, wird die Anpassung steigen.
  • Falls die Bruttolöhne pro Arbeitnehmer im Durchschnitt steigen, wird die Anpassung erhöht.
  • Per Gesetz ist es nicht möglich, dass die Rente gekürzt wird.
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Wie kann sich die Rentenanpassung auf die Rente auswirken?

Wenn die Anpassung feststeht, werden Rentner sowie Rentnerinnen normalerweise in einem Schreiben über die entsprechende Anpassung informiert. In diesem können die Rentner und Rentnerinnen in der Regel auch erfahren, wann die erste Auszahlung der ggf. erhöhten Rente erfolgt.

Laut der Deutschen Rentenversicherung stieg durch die Rentenanpassung 2017 die Rente in Westdeutschland um 1,9 Prozent und in Ostdeutschland um 3,59 Prozent. Wer also in einem alten Bundesland lebt und beispielsweise eine Rente von 1.000 Euro bekam, wird durch die Anpassung 2017 eine Rente von 1.019 Euro erhalten. Rentner und Rentnerinnen, die hingegen in einem neuen Bundesland wohnen und ebenfalls eine Rente von 1.000 Euro ausgezahlt erhielten, werden dank der Anpassung 2017 eine Rente, die um 35,90 Euro erhöht ist und dementsprechend bei 1.035,90 Euro liegt, bekommen.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung »

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