Rentenversicherung - Anspruch auf Witwenrente

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Teil der Leistungen der Rentenversicherung ist eine Witwenrente. Diese sorgt dafür, dass in der schwersten Zeit nicht auch noch finanzielle Not hinzu kommt.

Doch auch hier müssen bestimmte Ansprüche erfüllt werden. Es gibt die Witwenrente nach altem oder neuem Recht in zwei verschiedenen Varianten. Lesen Sie hier, welche Rente für Sie in Frage kommt.

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Die Witwenrente nach altem Recht

Nach altem Recht, welches zutrifft wenn ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren war und man vor dem ersten Januar 2001 geheiratet hatte, hat man dann einen Anspruch auf die Witwenrente der Rentenversicherung, wenn man zum Zeitpunkt des Todes verheiratet war und danach nicht wieder neu geheiratet hatte.

Außerdem muss der Ehepartner mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt gehabt haben oder von dieser Pflicht durch „vorzeitige Erfüllung“ befreit worden sein, etwa durch einen Arbeitsunfall. Diese Bedingungen reichen um die so genannte kleine Witwenrente zu bekommen, welche dann gezahlt wird wenn man das 45 Lebensjahr noch nicht erreicht hat und um die große zu bekommen, welche ab einem Alter von 45 Jahren von der Rentenversicherung ausbezahlt wird.

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Verbliebenenrente nach neuem Recht

Das neue Recht wird von der Rentenversicherung auf alle angewendet, die die Voraussetzungen für das alte Recht nicht erfüllen.

Hier finden die Voraussetzungen nach altem Recht Anwendung und zusätzlich muss die Ehe mindestens zwei Jahre bestanden haben und es darf kein Rentensplitting vereinbart worden sein. Außerdem ist die kleine Witwenrente auf ein Jahr befristet.

Höhe der Witwenrente

Hier eine Aufstellung der Höhe der Bezüge in den verschiedenen Modellen der Verbliebenenrente:

Kleine RenteGroße Rente
Altes Recht25% Der Rente des Verstorbenen60 % der Rente des Verstorbenen
Neues Recht25 % der Rente des Verstorbenen55 % der Rente des Verstorbenen

In den ersten 3 Monaten nach dem Todesfall wird die volle Rente des Verstorbenen durch die Rentenversicherung weiter bezahlt. Diese Regelung nennt man das Sterbevierteljahr.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetzliche Rentenversicherung - Witwenrente und Witwerrente
  2. Deutsche Rentenversicherung: Renten für Hinterbliebene

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