Statusfeststellungsverfahren - Worum handelt es sich hierbei?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Durch das Statusfeststellungsverfahren wird festgestellt, ob ein bestimmter Auftrag im Bezug auf die gesetzliche Sozialversicherung als selbstständige Tätigkeit oder als Arbeitnehmer erledigt wird. Dabei können normalerweise sowohl die Auftraggeber als auch die Selbstständigen ein solches Verfahren beantragen. Die Entscheidung erfolgt schließlich auf der Basis von unterschiedlichen Kriterien.

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Wer kann das Statusfeststellungsverfahren durchführen?

Das Statusfeststellungsverfahren wird meist durch die Deutsche Rentenversicherung Bund durchgeführt. Sofern es sich um Publizisten oder um Künstler handelt, kann die Überprüfung auch durch die Künstlersozialkasse (KSK) erfolgen. Sofern die KSK zuständig ist, gilt die getroffene Entscheidung sowohl für die Deutsche Rentenversicherung Bund als auch für alle weiteren Sozialversicherungsträger.

Die KSK überprüft sogar, ob ein Selbstständiger mehr als einen Auftraggeber hat. Hat ein Selbstständiger nur einen Auftraggeber, sollte dieser die Selbstständigkeit beweisen können.

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Wie kann ein Statusfeststellungsverfahren Antrag erfolgen?

Das Statusfeststellungsverfahren kann schriftlich von der selbstständigen Person, vom Auftraggeber oder von beiden gemeinsam beantragt werden. Dabei ist es sehr wichtig, dass die Daten wahrheitsgemäß angegeben werden. Sobald der Antrag gestellt ist, wird dieser überprüft. Danach wird entschieden, ob eine selbstständige Arbeit oder ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis besteht.

Wann ist das Statusfeststellungsverfahren sinnvoll?

Das Statusfeststellungsverfahren ist in verschiedenen Situationen sinnvoll. Auftraggeber möchten hiermit häufig rückwirkende Nachzahlungen vermeiden. Doch auch wer als Selbstständiger nicht weiß, ob der Auftrag als abhängige Beschäftigung oder als selbstständige Arbeit ausgeführt wird, kann ein solches Verfahren beantragen. Im Grunde ist dieses Verfahren stets sinnvoll, sofern der sozialversicherungsrechtliche Status für den Selbstständigen oder für den Auftraggeber nicht eindeutig ist.

  • Das Statusfeststellungsverfahren wird nicht immer freiwillig beantragt. Es kann zum Teil auch obligatorisch sein.

Statusfeststellungsverfahren und die Versicherungspflicht

Sofern die Deutsche Rentenversicherung Bund eine Scheinselbstständigkeit feststellt, wird die Versicherungspflicht erst an dem Tag der Feststellung beginnen. Falls die Deutsche Rentenversicherung Bund allerdings eine Betriebsprüfung durchführt, die Monatsfrist abgelaufen ist und während der Überprüfung herausgefunden wird, dass ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt, wird die Versicherungspflicht rückwirkend gelten können. War die scheinbar selbstständige Person in diesem Fall innerhalb der entsprechenden Zeit nicht versichert, stehen ihr in der Regel zwei Optionen zur Auswahl:

Die Person kann auf die rückwirkende Versicherungspflicht verzichten. Verzichtet sie jedoch nicht darauf, wird der Auftraggeber die Versicherungsbeiträge rückwirkend nachzahlen müssen. Hierbei gilt: Sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmeranteil müssen für bis zu vier Jahre nachgezahlt werden.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
  2. Bundesministerium der Justiz: SVLFG-Altersrückstellungsverordnung

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