Rentenversicherung als Werkstudent

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Ermäßigte Sozialbeiträge durch das Werkstudentenprivileg?

Wer als Werkstudent neben dem Studium bei einem Unternehmen tätig ist, muss aufgrund des Werkstudentenprivilegs aus dieser Beschäftigung weder Beiträge in die Arbeitslosenversicherung noch in die Kranken- oder Pflegeversicherung zahlen. Auch der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, diese Beiträge zu zahlen. Beiträge in die Rentenversicherung müssen der Arbeitgeber sowie der Studierende jedoch zahlen.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Die Voraussetzungen für das Werkstudentenprivileg

Um als Werkstudent zu gelten und das Werkstudentenprivileg zu nutzen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen darf der Student bzw. die Studentin nur nebenbei eine Beschäftigung ausführen und muss sich in erster Linie um das Studium kümmern. Das bedeutet, dass nicht mehr als 20 Stunden in der Woche gearbeitet werden darf.

Die 20-Stunden-Regelung gilt sowohl, wenn eine Beschäftigung ausgeübt wird, als auch, wenn mehrere Beschäftigungen zusammenkommen. Sofern der Student mehr als einer Beschäftigung nachgeht, werden alle Beschäftigungen zusammengerechnet.

In den Semesterferien kann der Werkstudent jedoch mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, solange er nicht mehr als 26 Wochen im Jahr über 20 Stunden arbeitet. Außerdem können Ausnahmen von der 20-Stunden-Regel gemacht werden, wenn der Student überwiegend am Wochenende oder Abends bzw. Nachts tätig ist.

Voraussetzungen im Überblick

Immatrikuliert im Bachelor- oder Masterstudiengang

Um als Werkstudent zu gelten, muss der Studierende in einem Bachelor- oder Masterstudiengang eingeschrieben sein.

Höchstens 20 Arbeitsstunden pro Woche im Semester

Während des Semesters dürfen Werkstudenten höchstens 20 Wochenstunden arbeiten. Sonst zählt das Studium nicht mehr als Hauptbeschäftigung.

Höchstens 26 Wochen mit mehr als 20 Wochenstunden

Werkstudenten dürfen in den Semesterferien mehr als 20 Stunden arbeiten. Das darf jedoch in maximal 26 Wochen im Jahr der Fall sein.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Wie viel Rentenversicherung zahlt ein Werkstudent?

Von der Arbeitslosen-, der Kranken- und der Pflegeversicherung sind Werkstudenten weitestgehend durch das Werkstudentenprivileg befreit. Rentenversicherung wird jedoch in den meisten Fällen dennoch fällig, da Werkstudenten in der Regel über 520 Euro im Monat verdienen.

Der reguläre Beitragssatz für die Rentenversicherung liegt bei 18,7 Prozent. Dieser wird zur Hälfte vom Arbeitgeber sowie vom Arbeitnehmer übernommen. Demnach müsste der Werkstudent 9,35 Prozent seines Bruttogehalts in die Rentenversicherung einzahlen.

Bei einem Einkommen zwischen 520 Euro und 2.000 Euro befindet sich ein Werkstudent jedoch in der Gleitzone. In dieser Gleitzone ist der Arbeitnehmeranteil kleiner. Der Großteil der Rentenversicherungsbeiträge wird hier vom Arbeitgeber übernommen. Die Steigerung des Arbeitnehmeranteils zur Rentenversicherung ist dabei gleitend und nähert sich immer mehr an 50% an, je mehr verdient wird, bis bei einem Gehalt von 2.000 Euro schließlich die vollen 50% erreicht sind.

  • Bis 520 Euro: keine Beiträge zur Rentenversicherung (auf Antrag)
  • 520 Euro bis 2.000 Euro (Gleitzone): Student bezahlt weniger als 50% des Beitrags zur Rentenversicherung, Arbeitgeber zahlt über 50%
  • Über 2.000 Euro: Student bezahlt den vollen Arbeitnehmeranteil von 9,35%

Weitere Abzüge als Werkstudent

Werkstudenten werden für ihren Beruf zwar von den meisten Abgaben befreit, müssen jedoch Steuern zahlen und außer der Rentenversicherung auch eine Kranken- und Pflegeversicherung abschließen. Lediglich von der Arbeitslosenversicherungspflicht sind Werkstudenten vollständig befreit.

Steuern als Werkstudent

Bei einem Verdienst über 520 Euro im Monat, wird vom Werkstudentengehalt zunächst Lohnsteuer und ggf. Kirchensteuer abgezogen. Bleibt das Jahreseinkommen jedoch unter dem Grundfreibetrag von 11.604 Euro, kann sich der Student die zu viel gezahlte Lohnsteuer am Ende des Jahres mit der Steuererklärung zurückholen.

Steuerfreibeträge für Studenten

Kranken- und Pflegeversicherung

Vom Werkstudentengehalt werden keine Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten. Dennoch müssen auch Studenten kranken- und pflegeversichert sein. Greift die Familienversicherung nicht mehr, zahlen Werkstudenten 80 Euro monatlich in die Krankenversicherung der Studenten.

Krankenversicherung als Student

Arbeitslosenversicherung

Werkstudenten sind von den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung befreit, solange sie die Voraussetzungen für das Werkstudentenprivileg erfüllen. Ausschlaggebend dafür sind die Wochenarbeitszeit und der Studierendenstatus. Nach der Masterprüfung muss der Werkstudent normal in die Arbeitslosenversicherung einzahlen.

Mehr zur Arbeitslosenversicherung

Was bleibt nach den Abzügen?

Dem Werkstudenten wird monatlich ausgezahlt, was nach Abzug von Steuern, der Rentenversicherung und der Pflege- und Krankenversicherung für Studenten in Höhe von 80 Euro übrig bleibt.

Wie hoch das Nettogehalt ausfällt, kann mit unserem Brutto-Netto-Rechner für Werkstudenten ermittelt werden.

Nettogehalt berechnen

Häufige Fragen zum Thema Rentenversicherung als Werkstudent

Kann sich ein Werkstudent von der Rentenversicherung befreien lassen?

Nein, Werkstudenten können sich in der Regel nicht von der Rentenversicherung befreien lassen. Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist nur bei einem Gehalt unter der Minijobgrenze möglich. In diesem Fall spricht man üblicherweise nicht von einem Werkstudentenjob, sondern von einem Minijob.

Werkstudenten, die weniger als 2.000 Euro verdienen, können durch die Gleitzonenregelung jedoch von einem verringerten Arbeitnehmeranteil für die Rentenversicherung profitieren.

Wird mein Werkstudentengehalt vom BAföG abgezogen?

Ja, in den meisten Fällen wird das BAföG bei Werkstudenten gekürzt, da bei BAföG nur eine bestimmte Menge im Monat abzugsfrei dazuverdient werden dürfen. Da Werkstudenten in der Regel mehr als das verdienen, wird ihr BAföG entsprechend gekürzt.

Was passiert wenn man als Werkstudent mehr als 20 Stunden arbeitet?

Wer als Werkstudent außerhalb der Semesterferien oder in mehr als 26 Wochen des Jahres mehr als 20 Wochenstunden arbeitet, kann sein Werkstudentenprivileg verlieren. In diesem Fall muss er alle Abgaben wie Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung in der gleichen Höhe wie ein regulärer Arbeitgeber zahlen.


Einzelnachweise

  1. Deutsches Studentenwerk e.V.: Werkstudenten »

Bewerten Sie diesen Artikel

3   2

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Rentenversicherung