Seit 2012 gibt es die Möglichkeit, nicht erst mit Erreichen der Rentenaltersgrenze in Rente zu gehen. Unter bestimmten Umständen können Arbeitnehmer bereits mit 63 in Rente gehen. Möglich wird dies durch die sogenannte Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die von Personen genutzt werden kann, deren bisherige Versicherungszeit bei mindestens 45 Jahren liegt.
Inhaltsverzeichnis:
Was genau ist die Rente mit 63?
Unter bestimmten Umständen ist es möglich, schon mit 63 Jahren in Rente zu gehen. Die von der letzten großen Koalition getroffene Regelung, dass Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre zu erhöhen, wurde somit für viele Rentenbezieher umgekehrt.
Flächendeckend wurde das Eintrittsalter nicht gesenkt. Es müssen bestimmte Bedingungen von den Versicherten erfüllt werden, damit diese abschlagsfrei in den Altenteil wechseln dürfen.
Welche Bedingungen gelten für die Rente mit 63?
Die magische Zahl bei der Rente mit 63 ist die 45. Nur die Personen, die 45 Beitragsjahre haben, dürfen mit 63 in Rente gehen.
Außerdem müssen Versicherte vor 1953 geboren sein, um abschlagsfrei ab dem 63. Lebensjahr in Rente gehen zu können. Für Versicherte, die nach 1953 geboren wurden, gibt es eine stufenweise Anhebung der Altersgrenze von 63 auf 65. Wer nach 1964 geboren wurde, kann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab dem 65. Lebensjahr in Anspruch nehmen.
Man muss also spätestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres angefangen haben, zu arbeiten, um die Rente mit 63 in Anspruch nehmen zu können. Damit wird auch schon deutlich, für wen die Rente mit 63 nicht greifen wird: Akademiker haben keine Chance, ohne Abschläge zu diesem Zeitpunkt ihr Berufsleben zu beenden. Für sie gilt im Gegenteil nach wie vor die Verlängerung ihres Renteneintrittsalters auf 67 Jahre.
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Wie wird Arbeitslosigkeit bei der Rente mit 63 berücksichtigt?
Zeiten, in denen man ALG I bezogen hat, werden mit einer Ausnahme voll angerechnet. Dies bedeutet, sie werden als normale Beitragsjahre behandelt.
- Wer in den letzten zwei Jahren vor dem Renteneintritt ALG I bezieht, bekommt diese Zeit nicht angerechnet. Dadurch soll vermieden werden, dass Arbeitnehmer geplant mit 61 aus dem Arbeitsleben austreten, zwei Jahre ALG I in Anspruch nehmen und dann die Rente mit 63 nutzen. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Arbeitnehmer in diesen zwei Jahren aufgrund einer Insolvenz seines Betriebs arbeitslos geworden ist.
Anders verhält es sich für die Phasen, in denen man Sozialhilfe bzw. das heutige ALG II bekommen hat: Diese Zeiten werden nicht angerechnet. Wer beispielsweise ein Jahr ALG II bezogen hat, kann erst mit 64 in Rente gehen.
Ab wann gilt die Rente mit 63?
Bei der Rente mit 63 gibt es einen sogenannten rollierenden Stichtag. Das bedeutet, dass jedes Jahr zum 1. Juli bestimmt wird, ob man die 45 Beitragsjahre bereits geleistet hat.
Einzelnachweise & Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: Wann kann ich in Rente gehen? →
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