Mit der 2021 eingeführten Grundrente sollen die Leistungen von Menschen anerkannt werden, die ihr Leben lang gearbeitet haben. Unabhängig von der Höhe der eingezahlten Rentenbeiträge soll dadurch eine Existenzsicherung im Alter garantiert werden.
Was ist die Grundrente?
Der Begriff hat verschiedene Bedeutungen. Grundsätzlich beschreibt er:
- Eine Rente für Hinterbliebene (Waisenrente, Witwenrente, etc.)
- Eine Bodenrente - Grund wird im Sinne von Grund und Boden verstanden
- Eine anerkannte Rentenschuld
- Ein bedingungsloses Grundeinkommen
Der Staat verwendet den Begriff für die Hinterbliebenen-Rente. In der öffentlichen Diskussion meint er jedoch zumeist das sozioökonomische Modell des bedingungslosen Grundeinkommens. Je nach politischem Lager wird dies entweder generell für jeden Menschen gefordert oder nur für die Personen, die ihre Altersbezüge erhalten.
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Welche Höhe hat die Grundrente als Hinterbliebenen-Rente?
Der Sinn dieser Form der Rente ist es, den Unterhalt zu ersetzen, der durch den Todesfall für die Hinterbliebenen ausfällt. Die Witwe oder der Witwer erhält 25 Prozent der berechneten Rente des Verstorbenen.
Unter bestimmten Bedingungen (Erwerbsminderung des Hinterbliebenen, Nicht-volljähriges Kind, 45. Lebensjahr noch nicht vollendet) kann dieser Wert auf 55 Prozent steigen. Man spricht dann von der großen Witwenrente.
Halbwaisen erhalten zwischen zehn und 20 Prozent der berechneten Rente des Verstorbenen. Vollwaisen bekommen den doppelten Betrag. Maßgeblich für die exakte Höhe ist auch hier wie beim überlebenden Partner das Alter sowie der Gesundheitszustand.
Was ist die Grundrente als bedingungsloses Grundeinkommen?
Die Theorie ist denkbar einfach: Der Staat zahlt jedem Menschen ohne Vorbedingung einen bestimmten Mindestbetrag aus - die Grundrente.
In einigen Staaten wie z.B. Kuba, Brasilien, Namibia, aber auch Kanada sowie im US-Bundesstaat Alaska wurde die Einführung versucht: Wirklich erfolgreich verlaufen ist dies bislang nirgendwo.
Grundsicherung im Alter
Wenn die Rente nicht reicht, kann beim zuständigen örtlichen Sozialamt die Grundsicherung beantragt werden.
Anspruch auf Grundsicherung haben Personen, die die gesetzliche Altersgrenze erreicht haben oder Personen, die zwar noch nicht die Altersgrenze erreicht haben, aber aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigung auf nicht absehbare Zeit arbeitsunfähig sind. Letzteren steht die Erwerbsminderungsrente zu.
Mit der Grundsicherung sollen alltägliche Ausgaben wie Lebensmittelkosten, Kosten für Bekleidung oder Reparaturen zur Instandhaltung von Haushalt oder Haushaltsgeräten gedeckt werden.
Auch Kosten für die Unterkunft werden im Rahmen der Grundsicherung berücksichtigt. Diese gelten nicht nur für Mietwohnungen, sondern auch für Wohneigentum und das Wohnen in Pflegeeinrichtungen. Die Berechnung orientiert sich an standortbezogenen Mietpreisen. Bei Eigentumswohnungen zählen Kreditzinsen, Steuern, Gebühren oder Reparaturen zu den herangezogenen Unterkunftskosten.
Über die monatlich ausgezahlte Summe bestimmen sogenannte Regelbedarfsstufen, die sich nach § 28 im Sozialgesetzbuch XII richten.
Ein Nachteil der Grundsicherung ist, dass diese beantragt werden muss. Doch viele Bedürftige sind nicht ausreichend darüber informiert oder reichen den Antrag aus persönlichen Gründen nicht ein.
Aktuelles zur Grundrente (Stand: 2021)
Mit dem Gesetz zur Grundrente, das zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, erhalten langjährige Erwerbstätige, die unter 80 Prozent des Durchschnitts verdient haben, im Alter bis zu 420 Euro Zuschlag zur Grundsicherung. Voraussetzung ist, dass mindestens 35 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt worden sind.
Dadurch sollen Menschen, die gearbeitet haben, in ihrer Leistung anerkannt und besser abgesichert werden als jene, die keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen sind.
- Bei der Berechtigung zur Grundrente spielt das Vermögen keine Rolle. Lediglich das Einkommen und die Zahl der Beitragsjahre sind relevant.
Das Konzept der Grundrente verspricht bis zu 420 Euro mehr im Monat.
Davon profitieren sollen besonders auch all jene, die aufgrund der Pflege von Angehörigen oder Kindererziehung nicht arbeiten konnten und deshalb weniger Rentenbeiträge eingezahlt haben.
Der Gesetzesentwurf zur Grundrente in Deutschland ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Es bestand die Diskussion, ob in diesem Zusammenhang eine Bedürftigkeitsprüfung durchgeführt werden soll.
Eine Bedürftigkeitsprüfung sollte ermitteln, ob Versicherte mit kleinen Renten nach 35 Beitragsjahren über ein Einkommen und ein Vermögen verfügen, das so gering ist, dass ein Anspruch auf eine Grundrente im Alter besteht. Dabei soll das Gesamtvermögen des Haushalts – und damit auch des Partners – berücksichtigt werden.
Ziel dieser Maßnahme sollte sein, die Zahl der Begünstigten und damit die Kosten gering zu halten und zu vermeiden, dass auch diejenigen einen Zuschlag zur Rente bekommen, die eigentlich nicht darauf angewiesen sind.
In dem 2021 in Kraft getretenen Gesetz ist jedoch keine Bedürftigkeitsprüfung vorgesehen. Es soll bei der Grundrente schließlich um die Anerkennung der Leistung von Menschen gehen, die ihr Leben lang gearbeitet haben – vorausgesetzt, sie haben 35 Beitragsjahre vorzuweisen.
Einzelnachweise und Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: Grundsicherung bei Kleinstrenten →
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Sozialhilfe →
- Bundesministerium der Justiz: § 28a Fortschreibung der Regelbedarfsstufen (SGB 12) →
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