Es ist eine Form der Hassliebe: Die meisten Deutschen fürchten sich vor ihrem Rentenbescheid, andererseits sind viele Bundesbürger aus verständlichen Gründen eben doch neugierig, wie viel Geld sie im Alter vermutlich zur Verfügung haben werden.
Was ist der Rentenbescheid genau?
Der Bescheid der gesetzlichen Rentenversicherung wird jährlich zugestellt.
In diesem Dokument informiert die Rentenversicherung die Bezugsnehmer darüber, mit welchen Bezügen sie vermutlich aus der gesetzlichen Rentenkasse rechnen dürfen.
Der Bescheid muss alle zwölf Monate verschickt werden, weil die gesetzliche Grundlage für die Rente jedes Jahr wieder angepasst wird.
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Wie ist der Rentenbescheid aufgebaut?
Der Bescheid enthält die folgenden Informationen:
- Rentenart
- Rentenbeginn
- Rentenhöhe
- Rentendauer (bei Rentnern)
Wie muss man den Rentenbescheid lesen?
Der erste Wert, den man auf dem Bescheid (von oben nach unten) findet, behandelt die Erwerbsminderungsrente. Die Versicherung informiert hier, wie viel entsprechende Bezüge man zum Ausstellungsdatum beziehen würde.
Der zweite Wert ist sozusagen das Leistungsprotokoll des jeweiligen Versicherten: Hier wird aufgeschlüsselt, welchen Wert man bei der monatlichen Regelaltersrente bislang erreichen konnte.
Zudem kann man hier ersehen, welchen Rentenbetrag der Versicherte zu dem Datum, an dem der Bescheid ausgestellt wurde, bereits erwirtschaften konnte.
Erst der dritte Wert ist der wirklich spannende: Hier findet man eine Übersicht darüber, welche Rente der künftige Leistungsempfänger vermutlich erhalten wird. Berechnungsgrundlage ist das Durchschnittseinkommen der letzten fünf Beitragsjahre. Dieses wird bis zum Regeleintrittsalter in die Rente simuliert.
Wie vertrauenswürdig ist der Rentenbescheid?
Leider ist der Bescheid alles andere als sicher. Im Jahr 2013 widersprachen Tausende von Rentnern erfolgreich ihren Bescheiden, weil die Versicherung falsch gerechnet hatte.
Zudem kann das Papier nicht seriös Zeiten der Arbeitslosigkeit und Krankheit kompensieren. Wer beispielsweise zwei Jahre ohne Beschäftigung war, dann aber drei Jahre tätig war und vielleicht sogar einen unbefristeten Vertrag erhielt, bekommt einen Bescheid, der völlig unzuverlässig ist.
Wie widerspricht man seinem Rentenbescheid?
Hält man seinen Bescheid für falsch, muss man Widerspruch einlegen. Die entsprechende Frist beträgt einen Monat. Hat man den Bescheid ins Ausland zugestellt bekommen, liegt sie sogar bei drei Monaten. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Der Brief darf allerdings formlos sein.
Wichtig ist eine andere Klausel: Der Widerspruch muss begründet sein. Man steht also in der Beweispflicht und muss entsprechende Nachweise sammeln.
Wer davon überzeugt ist, einen fehlerhaften Rentenbescheid erhalten zu haben, sollte deshalb nicht überhastet Widerspruch einlegen, sondern erst einmal die entsprechenden Belege sammeln und diese dann einreichen.
Klassische Fehlerquellen sind:
- Ausbildungszeiten
- Zeiten der Erwerbstätigkeit
- Zeiten der Kinderziehung
- Phasen der Arbeitslosigkeit
- Anrechnungsfreie Zeiten
Einzelnachweise & Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: Mein Rentenbescheid →
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