Die Pensionszusage ist eine direkte Versorgungszusage vom Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer. Sie wird auch als Direktzusage bezeichnet. Sie ist eine gängige Form der betrieblichen Altersvorsorge.
Inhaltsverzeichnis:
Die Pensionszusage ist die unmittelbarste Variante der Vorsorge, da sie nur zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen wird.
Die Pensionszusage als einer von fünf Durchführungswegen
Es gibt fünf Durchführungswege als Vorsorge-Varianten:
- Pensionszusagen
- Pensionskassen
- Pensionsfonds
- Unterstützungskassen
- Direktversicherungen
Nur bei der Zusage für die Pension fließt tatsächlich Geld direkt aus dem Trägerunternehmen an die Pensionäre. Es müssen also ohne zwischengeschaltete eigenständige Versorgungsträger für die Pensionszusage betriebsinterne, pensionsdeckende Rückstellungen gebildet werden. Wenn der Versorgungsfall eintritt, hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber einen direkten Rechtsanspruch. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber in dem Fall dafür Sorge zu tragen hat, dass ihm die zur Erfüllung der Versorgungszusage notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.
Die Auszahlung der Versorgungsleistungen erfolgt bei Erreichen des Pensionsalters entweder in Form einer einmaligen Kapitalauszahlung oder als lebenslange monatliche Rente.
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Vorteile der Pensionszusage
Auf dem deutschen Arbeitsmarkt herrscht ein Mangel an Fachkräften. Deshalb wird es immer wichtiger, hoch qualifizierte Mitarbeiter für eine lange Zeit an das Unternehmen zu binden. Die Pensionszusage ist hierzu ein sehr geeignetes Mittel, denn der Arbeitnehmer hat keinerlei Kosten, wenn er sich für diese Art der Betriebsrente entscheidet.
Weiterhin gibt es große Steuervorteile sowohl für die Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer. Das Unternehmen kann die Einzahlungen als Betriebsausgaben steuerlich absetzen. Der Arbeitnehmer profitiert von den Einsparungen bei der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen.
Quellen & Einzelnachweise
- Deutsche Rentenversicherung: Besteuerung der Rente »
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