Kein Steuerfreibetrag auf Pensionen ab 2040?
Im alltäglichen Sprachgebrauch kommt es häufiger vor, dass die Begriffe Rente und Pension synonym verwendet werden. Beide Begriffe beschreiben im Grunde das Ruhegehalt, sie unterscheiden sich aber gravierend voneinander. Die Pension wird nur von einer bestimmten Berufsgruppe bezogen, sie wird anders besteuert und es gelten andere Steuerfreibeträge als bei der Rente.
In diesem Artikel erfahren Sie alles wichtige zum Thema Besteuerung von Pension und ihre Steuerfreibeträge.
Nettolohn berechnen
Allgemeines zur Besteuerung von Pension
Bei der Pension handelt es sich, wie bei der Rente, um eine Altersversorgung. Diese Leistung im Ruhestand richtet sich allerdings nur an Personen, die zuvor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis standen. Die Pension ist also ein Ruhegehalt und wird anstatt der "normalen Rente" nur an bestimmte Berufsgruppen geleistet.
Ein großer Unterschied zur Rente ist, dass für die Pension während des aktiven Arbeitslebens keine Abgaben anfallen. Die Pension wird aber, anders als die Rente, in voller Höhe besteuert. Es gibt allerdings einen Versorgungsfreibetrag, der steuerfrei bleibt.
Besteuerung Pension - Versorgungsfreibetrag
Im Jahre 2005 fand der Freibetrag samt Zuschlag erstmals Anwendung auf Besteuerung von Pensionen. Er hat nur noch bis einschließlich 2039 Bestand und ist danach nicht mehr gültig.
Anhand der folgenden Tabelle lässt sich der steuerfreie Teil der Versorgungsbezüge sowie der Höchstbetrag des Versorgungsfreibetrags ablesen. Dazu erfolgt allerdings noch ein Zuschlag des Versorgungsfreibetrags, der steuerfrei bleibt. Die Beträge und Sätze werden seit 2005 stetig verringert, sodass ab dem Jahr 2040 keine Freibeträge mehr geltend gemacht werden können.
Eintrittsjahr | Anteil der Pension, der als Steuerfreibetrag gilt | Höchstmöglicher Steuerfreibetrag | Zuschlag |
---|---|---|---|
2018 | 19,2 % | 1.440 € | 432 € |
2019 | 17,6 % | 1.320 € | 396 € |
2020 | 16,0 % | 1.200 € | 360 € |
2021 | 15,2 % | 1.140 € | 342 € |
2022 | 14,4 % | 1.080 € | 324 € |
2023 | 13,6 % | 1.020 € | 306 € |
2024 | 12,8 % | 960 € | 288 € |
2025 | 12,0 % | 900 € | 270 € |
2026 | 11,2 % | 840 € | 252 € |
2027 | 10,4 % | 780 € | 234 € |
2028 | 9,6 % | 720 € | 216 € |
2029 | 8,8 % | 660 € | 198 € |
2030 | 8,0 % | 600 € | 180 € |
2031 | 7,2 % | 540 € | 162 € |
2032 | 6,4 % | 480 € | 144 € |
2033 | 5,6 % | 420 € | 126 € |
2034 | 4,8 % | 360 € | 108 € |
2035 | 4,0 % | 300 € | 90 € |
2036 | 3,2 % | 240 € | 72 € |
2037 | 2,4 % | 180 € | 54 € |
2038 | 1,6 % | 120 € | 36 € |
2039 | 0,8 % | 60 € | 18 € |
2040 | 0 % | 0 € | 0 € |
Bemessen wird dieser Betrag stets nach dem Betrag, welcher im ersten Monat der Versorgung ausgeschüttet wurde. Wer eine Pension bekommt, die sich während ihrer Laufzeit erhöht, muss keine Neubemessung vornehmen.
- Die Neubemessung der Besteuerung von Pensionen wird jedoch dann notwendig, wenn eine weitere Vorsorge zusätzlich ausgezahlt wird, zum Beispiel eine Witwenrente.
Pensionäre, die erstmalig im Jahr 2018 ihre Versorgungsbezüge erhalten haben, wird ein Versorgungsfreibetrag von 19,2 % der Pension, höchstens jedoch 1.440 € gewährt. Der Zuschlag beläuft sich auf 432 €.
Jetzt kostenlos Informieren.
Die wichtigsten Fakten zur Besteuerung von Pensionen
Auf eine Pension fallen Steuern an. Eine Pension ist in der Steuererklärung als Einkunft aus nicht selbstständiger Arbeit anzugeben. Sie unterliegt der selben Besteuerung, wie jedes herkömmliche Gehalt in vergleichbarer Höhe. Es gibt einen Versorgungsfreibetrag und einen Zuschlag.
Während die Mehrheit der in Deutschland lebenden Menschen ihren Lebensunterhalt mit einer Erwerbstätigkeit bestreiten, nämlich 47%, leben über 20% der in Deutschland lebenden Menschen von einer Rente oder einer Pension. Die Renten- und Pensionszahlungen sind aktuell für 22% der in Deutschland lebenden Menschen die Haupteinkunftsquelle. Zur Finanzierung dieser Rentenzahlungen werden die Steuern der 47% Erwerbstätigen herangezogen. Zurzeit verschärft sich die Lage zur Finanzierung der Renten und Pensionen - dafür wurde auch die Rentenbesteuerung eingeführt.
Häufig gestellte Fragen zur Besteuerung von Pensionen
Eine Pension ist eine Altersvorsorge für Personen, die während ihres aktiven Arbeitslebens in einem öffentlich-rechtlichem Dienstverhältnis standen. Sie erhalten in ihrem Ruhestand keine Rente, sondern eine Pension. Diese wird anders besteuert, als eine Rente. Zudem haben Pensionäre keine Abgaben für Ihr Ruhegeld gezahlt, da dieses komplett vom Staat getragen wird.
Die Versorgungsbezüge von einer Pension werden - unter Beachtung des sogenannten Versorgungsfreibetrags - im vollen Umfang besteuert. Das hat den Hintergrund, dass der Pensionist, anders als der Rentner, während seines aktiven Arbeitslebens keine Beiträge für seine Altersversorgung zahlen muss.
Das kommt ganz auf das Jahr des Pensionseintritts an. Die geltenden Freibeträge können aus der Versorgungsfreibetragstabelle entnommen werden. Bis zum Jahr 2040 werden die Freibeträge von Jahr zu Jahr stetig abgebaut.
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Finanzen: Besteuerung von Alterseinkünften →
- Landesamt für Besoldung und Versorgung: Steuer →
Bewerten Sie diesen Artikel
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.