Altersteilzeit und Steuererklärung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Altersteilzeit war ein Arbeitsmodell, mit dem rentennahe Jahrgänge, die bis zur Rente verbleibende Arbeitszeit halbieren konnten. Dieses Modell ist allerdings nicht mehr zeitgemäß und wird von der Bundesagentur für Arbeit nicht mehr länger gefördert.

Dabei gab es, teilweise gesetzlich verordnet, die Möglichkeit für Arbeitnehmer ab 58 Jahren, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen.

Es standen zwei Modelle der Altersteilzeit zur Verfügung.

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Die zwei Modelle der Altersteilzeit

Das erste Modell ist das Blockmodell, das am häufigsten angewendet wurde. Dieses besagt, dass die Hälfte der Zeit der Altersteilzeit voll gearbeitet wird, die andere Hälfte ist dann bezahlte Freistellung.

Während der gesamten Zeit der Altersteilzeit wurde ein geringerer Lohn gezahlt. Anfangs waren dies 82 % des letzten Nettoverdienstes, später 70 %. Der Arbeitgeber bezahlte dabei nur 50 % des letzten Nettoverdienstes, der Rest wurde vom Arbeitsamt zugesteuert.

Das zweite Modell, das Gleichverteilungsmodell, war eine Verkürzung der täglichen Arbeitszeit für die gesamte Zeitdauer der Altersteilzeit. Arbeitgeber und Arbeitnehmer konnten in gemeinsamer Absprache über die Gestaltung der verbleibenden Arbeitszeit entscheiden. Neben der klassischen Halbtagsanstellung war auch ein projektgebundener Einsatz der Arbeitskraft denkbar.

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Die Vorteile der Altersteilzeit

Diese Altersteilzeit war, als sie eingeführt wurde, sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer eine Win-Win-Situation.

Der Arbeitgeber musste dem Arbeitnehmer in der Altersteilzeit nur die Hälfte des Lohnes zahlen, denn die andere Hälfte zahlte das Arbeitsamt. Und der Arbeitnehmer erkaufte sich mit dem Verlust von 18 % bzw. später 30 % seines Einkommens zusätzliche Lebenszeit ohne Arbeitsverpflichtung.

Später wurden die Altersteilzeitregelungen immer weiter zum Ungunsten von beiden Parteien abgewandelt.

Abgabepflicht der Steuererklärung bei Altersteilzeit

Wer einen Altersteilzeitvertrag mit seinem Arbeitgeber abgeschlossen hat, war dadurch automatisch verpflichtet, eine jährliche Einkommensteuererklärung abzugeben. Auch dann, wenn er aufgrund seiner Steuerklasse oder anderer steuerlicher Sachverhalte nicht unbedingt zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet gewesen wäre.

Denn da ein Teil der Bezüge während der Altersteilzeit vom Staat gezahlt wurde, wollte dieser wissen, ob der betreffende Arbeitnehmer noch anderweitige Einkünfte hatte, die gegebenenfalls versteuert werden mussten.

  • Ein Arbeitnehmer muss immer eine Steuererklärung abgeben, wenn er vom Staat irgendwelche Gelder erhält. Dies können sein: Zuschüsse zur Altersteilzeit, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Erziehungsgeld usw.

Die Abgabe einer Altersteilzeit Steuererklärung während des Bezuges von Altersteilzeitbezügen ist nicht einfacher oder komplizierter als ohne diesen Bezug. Man muss lediglich in die entsprechenden Zeilen des Formulars die richtigen Summen eintragen.

Aufstockungsbeträge in Altersteilzeit

Sobald ein Arbeitnehmer in Altersteilzeit geht, ändert sich auch das Entgelt. Es besteht ab diesem Zeitpunkt aus der Hälfte des bisherigen sozialversicherungspflichtigen Entgelts und dem sogenannten Aufstockungsbetrag.

Wichtig ist es, zu wissen, ob der Aufstockungsbetrag vollständig vom Arbeitgeber übernommen wird. Der Aufstockungsbetrag ist sozialversicherungsfrei. Außerdem unterliegt er dem Progressionsvorbehalt.

Das ist auch der Grund, weshalb eine geringere Steuer fällig wird. Der Arbeitgeber muss auch die zusätzlichen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung übernehmen. Diese liegen bei 80% des Entgelts, das in der Altersteilzeit bezahlt wird.

In der Altersteilzeit sieht der Gesetzgeber einen Mindestaufstockungsbetrag von 20% des Entgelts vor. Jedoch wird  in vielen  Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen ein deutlich höherer Mindestaufstockungsbetrag festgelegt.

Viele Arbeitnehmer haben während ihrer regulären Berufstätigkeit keine Einkommenssteuererklärung abgegeben. Allerdings muss jeder, der in Altersteilzeit geht, eine Einkommenssteuererklärung erstellen.

Wird dies versäumt, erfolgt eine pauschale Besteuerung. Dies wirkt sich nachteilig aus und zudem spielt in diesem Fall der Progressionsvorbehalt keine Rolle mehr.

Altersteilzeitrechner: Das Einkommen in der Altersteilzeit berechnen

Für die meisten Arbeitnehmer ist es von großer Bedeutung, auszurechnen, wie hoch das Entgelt ist, das sie in der Altersteilzeit erhalten. Eine effektive Methode, um sich schnell einen Überblick zu verschaffen mit wie hohen Bezügen in der Altersteilzeit zu rechnen ist, bietet ein Altersteilzeitrechner.

Da die Alterteilzeit nicht mehr aktuell ist, bieten wir an dieser Stelle einen Teilzeitrechner an:


Einzelnachweise & Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Altersteilzeitgesetz

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