Da der Staat ein explizites Interesse daran hat, die private Rentenversicherung in Form der Riester-Rente zu unterstützen, wird auch von Seiten des Staates bei der Steuererklärung darauf geachtet, dass die sogenannte Günstigerprüfung automatisch durchgeführt wird.
Dies geschieht, damit der Steuerzahler größtmöglich von der Riester-Rente profitieren kann. Was diese Günstigerprüfung im Einzelnen bedeutet, erläutern die folgenden Absätze.
Alle mit Riester-Rente erhalten die Günstigerprüfung automatisch
Nötig wird die Günstigerprüfung alleine deshalb, weil zwei verschiedene Wege existieren, wie man durch seine eigenen Beitragszahlungen der Riester-Rente steuerlich profitiert.
Zum einen wären da die direkten staatlichen Zulagen. Zum anderen gibt es die Regelung über den Sonderausgabenabzug, der bei Einreichen der Steuererklärung wirksam wird.
Sonderausgabenabzug oder Zulagen nutzen?
Beim Sonderausgabenabzug profitiert man davon, dass die geleisteten Zahlungen vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Dies zwar nur bis zu einer Höhe von maximal 2.100 Euro jährlich, jedoch bewegt sich auch diese Summe in Dimensionen, die sich für jene Menschen mit mittlerem Einkommen bemerkbar machen.
Die Alternative ist, dass man Zulagen vom Staat direkt erhält, welche dann wiederum nicht steuerpflichtig sind. Dazu zählen u.a. Einnahmen aus den folgenden Bereichen:
- Grundzulage
- Kinderzulage
- Berufseinsteiger-Bonus
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Methoden bei der Günstigerprüfung für die Riester-Rente
Dabei existieren zwei unterschiedliche Methoden der Berechnung der Günstigerprüfung im Rahmen der Riester-Rente.
- Die persönliche Einkommenssteuer wird mit und ohne Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs ermittelt. Der resultierende Differenzbetrag bedeutet dann die erhaltene steuerliche Entlastung.
- Die zu erwartende steuerliche Entlastung liegt unter dem Niveau der verfügbaren Zulagen. In dem Fall erhält der Bürger die staatlichen Zuschüsse.
Faktoren, die bei der Berechnung der Günstigerprüfung eine Rolle spielen, umfassen vor allem die folgenden Aspekte:
- Höhe des zu zahlenden Beitrages
- persönlicher Steuersatz des Sparers
- Behandlung des Ehepartners
- Anspruch der Vorsorgezulagen
Die Prüfung der günstigeren Vorgehensweise erfolgt für beide Ehepartner unabhängig voneinander. Hat einer der beiden jedoch keine Riester-Rente, so kann er auch nicht die daraus resultierenden Vorteile nutzen, selbst wenn der jeweilige Ehepartner seinerseits in eine Riester-Rente investiert.
- Besonders vorteilhaft auf die Höhe der zu erhaltenden Förderung wirkt sich übrigens die Existenz von eigenen Kindern aus. Je jünger diese Kinder sind, umso besser ist der Förderungssatz.
Einzelnachweise & Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: Staatliche Förderung für Sie →
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